Deutsche Rentenversicherung weist Kritik an der Renteninformation zurück
(ots) - Medien berichten aktuell unter Berufung auf die
Aktion "Finanzwissen für alle" des Bundesverbandes Investment und
Asset Management e.V. (BVI), die Renteninformation der Deutschen
Rentenversicherung enthalte keine Hinweise auf einen Kaufkraftverlust
und zusätzlich anfallende Sozialabgaben für Kranken- und
Pflegeversicherung bezüglich der dargestellten künftigen Rente. Diese
Aussagen sind eindeutig falsch. Darauf weist die Deutsche
Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Zutreffend ist vielmehr: In der jährlichen Renteninformation weist
die Deutsche Rentenversicherung gleich im ersten Absatz ausdrücklich
auf etwaige Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie
durch Steuern hin. Ebenso enthält die Renteninformation einen
deutlichen Hinweis auf den Kaufkraftverlust und ein konkretes
Berechnungsbeispiel hierzu.
Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung informiert
die Versicherten ab dem 27. Lebensjahr einmal jährlich mit Hilfe
einer Hochrechnung über die künftigen Rentenansprüche. Sie ist damit
eine wichtige Grundlage für die Planung der zusätzlichen
Altersvorsorge.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressestelle
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
pressestelle(at)drv-bund.de
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Datum: 16.10.2014 - 10:05 Uhr
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