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Bundestag beschließt Besoldungserhöhung für Bundesbeamte - dbb: "Wichtiges Signal für anstehende Länder-Einkommensrunde"

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(ots) - Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 9. Oktober
2014 mit Zustimmung aus allen Fraktionen das Bundesbesoldungs- und
-versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015 (BBVAnpG 2014/2015)
verabschiedet. Damit werden die Dienst- und Versorgungsbezüge der
Bundesbeamtinnen und -beamten in zwei Schritten angehoben,
rückwirkend zum 1. März 2014 um 2,8 Prozent und zum 1. März 2015 um
2,2 Prozent. Für die Erhöhung der Grundgehälter gilt ein
Mindestbetrag von 90 Euro. Er führt bei Grundgehältern unter 3.000
Euro zu einer prozentualen Anpassung oberhalb des linearen
Erhöhungswertes. Die linearen Besoldungserhöhungen sind bei Beamten
gegenüber den Tarifanpassungen bei jedem Anpassungsschritt um 0,2
Prozentpunkte vermindert, die der Versorgungsrücklage zugeführt
werden. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich in einem ersten Schritt
rückwirkend zum 1. März 2014 um 40 Euro und in einem zweiten Schritt
zum 1. März kommenden Jahres um 20 Euro.

"Mit dieser Anpassung wird der Tarifabschluss für die
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Bundes vom 1. April 2014 zeit-
und wirkungsgleich auf die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen
übertragen, so dass auch sie Anschluss an die allgemeine
wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung halten", begrüßte
Hans-Ulrich Benra, stellvertretender dbb Bundesvorsitzender und
Fachvorstand Beamtenpolitik, die Entscheidung des Bundestags. Der dbb
werte die zügige Umsetzung des Gesetzes als "Zeichen der
Wertschätzung" des Dienstherrn Bund für seine Beamtinnen und Beamten,
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, betonte der dbb
Vize. Gleichzeitig sei die Besoldungs- und Versorgungsanpassung des
Bundes ein "wichtiges Signal" für die Anfang 2015 beginnende
Einkommensrunde im öffentlichen Dienst der Länder: "Der Bund hat
vorgemacht, wie es geht: Beamtinnen und Beamte sind keine freie




Verfügungsmasse für Sonderopfer, sondern verdienen die gleiche
Teilhabe an der wirtschaftlichen Entwicklung wie ihre Kolleginnen und
Kollegen aus dem Arbeitnehmerbereich. Deswegen sind die Dienstherrn
der Länder gut beraten, den Tarifabschluss des nächsten Jahres zeit-
und wirkungsgleich auf die Landes- und Kommunalbeamten zu übertragen.
Wer sich dem entgegenstellt, sorgt für Staatsverdrossenheit beim
eigenen Personal, ein weiteres Auseinanderdriften der
Einkommensverhältnisse und riskiert - wie jüngst in
Nordrhein-Westfalen geschehen - teure Niederlagen vor Gericht",
warnte Benra.



Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
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Datum: 09.10.2014 - 18:13 Uhr
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