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Internationales Steuerrecht: Doppelbesteuerung vermeiden

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Internationales Steuerrecht: Doppelbesteuerung vermeiden

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Internationales-Steuerrecht.html Durch die fortschreitende Globalisierung gewinnt das internationale Steuerrecht zunehmend an Bedeutung. Davon sind Privatpersonen und besonders international agierende Unternehmen betroffen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Immer mehr Unternehmen agieren global und auch immer mehr Arbeitsnehmer gehen ihrem im Beruf im Ausland nach, leben aber im Inland. Bei zunehmend grenzüberschreitendem Handeln werden die Fragen des internationalen Steuerrechts immer bedeutsamer. Schon alleine um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Ist das nationale Steuerrecht für den Laien schon schwer durchschaubar, wird es international noch wesentlich unübersichtlicher. Ohne entsprechende Regelungen zwischen den Ländern würde es zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung von Einkünften kommen, da die Staaten ihr jeweiliges Steuerrecht anwenden würden, um die Einkünfte zu versteuern. Die Problematik der Doppelbesteuerung taucht besonders dann auf, wenn Privatpersonen oder Unternehmen in mehreren Staaten Einkünfte erzielen. Welcher Staat die Steuern erheben kann, ist zumeist in Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den Staaten geregelt. Zu beachten sind dabei insbesondere die Gesetze und Regelungen zur Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Investmentsteuern oder Abgabenordnungen.

Um in internationalen Steuerfragen nicht den Überblick zu verlieren und möglicherweise zu viel Steuern zu entrichten oder gegen Steuergesetze zu verstoßen, ist es sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen, die im Ausland tätig werden wollen, ratsam, im internationalen Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzu zu ziehen.

Gerade für Unternehmen ist es wichtig, die steuerrechtlichen Aspekte eines Betriebs im Ausland von Anfang an zu berücksichtigen und in die strategische Ausrichtung einzubeziehen. Sowohl die Betriebsgründung als auch die Übernahme einer bereits im Ausland bestehenden Firma ziehen erhebliche steuerrechtliche Konsequenzen nach sich. Auch die Gesellschaftsform sollte passend gewählt werden und bei Steuererklärungen im Ausland der bürokratische und verwaltungstechnische Aufwand einkalkuliert werden.





Neben steuerlichen Fragen sind bei im Ausland tätigen Unternehmen auch rechtliche Aspekte zu beachten. Im Idealfall kommt die Beratung in diesen Fragen aus einer Hand von erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern, die vertrauensvoll zusammen arbeiten und auch mit Kanzleien im Ausland kooperieren.

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Datum: 24.09.2014 - 10:25 Uhr
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