PresseKat - Unberechtigte Nutzung von Bildern

Unberechtigte Nutzung von Bildern

ID: 1107454

(PresseBox) - Die Nutzung von Bildern, die man nicht selbst gemacht hat, ohne vorherige Zustimmung des Fotografen (Urhebers) ? und ggf. ohne Zustimmung der erkennbar abgebildeten Person(en) ? stellt eine abmahnfähige und schadenersatzpflichtige Handlung dar (Urheberrechtsverletzung). Regelmäßige Leser unserer Beiträge werden das alles wissen.
Streiten kann man sich aber ? und das passiert in der Praxis auch ständig ? über die Höhe des Schadensersatzes und des so genannten Streitwertes (aus dem sich die Anwaltsgebühren berechnen, die der Abgemahnte zu bezahlen hat).
Bezüglich der Frage zur Höhe des Schadensersatzes als fiktive Lizenz für den Fotografen (Urheber) kommt es neben der konkreten Verwendung des Bildes, der Größe, der Auflösung u.v.m. auch darauf an, welche Lizenzgebühren der Fotograf üblicherweise für vergleichbare Bilder verlangt (und auch bekommt). Aber auch Hobbyfotografen haben Ersatzansprüche, die aber dann von den Gerichten in der Regel reduziert werden. Und es ist umstritten, ob die so genannten MFM-Tarife, also die empfohlenen Tarife der professionellen Fotografenvereinigung, direkt, analog oder gar nicht anzuwenden sind.
Was den Streitwert angeht, so ist in der Regel von einem Streitwert in Höhe von 6.000,00 Euro auszugehen, wenn es um ein Bild geht. Das hat jetzt auch das Oberlandesgericht in Köln wieder bestätigt. Dort wurde der Ansatz eines Gegenstandswertes für den urheberrechtlichen Unterlassungsanspruch in Höhe von 6.000,00 Euro für ein gewerblich (hier: gewerblicher eBay-Account) und nicht lediglich im Rahmen eines privaten, einmaligen Verkaufs unberechtigt genutztes einfaches Lichtbild als angemessen angesehen.
(OLG Köln, Beschluss vom 25.08.2014 - 6 W 123/14)
Unser Tipp
Der beste Schutz vor einer Abmahnung in diesem Bereich?
Ganz einfach: Alle Bilder selbst machen. Dann ist man Urheber und kann seinerseits andere von der unberechtigten Nutzung der Bilder abhalten.




Gewusst wie.
Timo Schutt
Rechtsanwalt
Fachanwalt für IT-Recht

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Mehr Kompetenzen aber weniger Fachwissen? Eine Expertendiskussionüber Bildungsstandards und Kompetenzorientierung Kindernothilfe leistet Soforthilfe für Flutopfer in Pakistan
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 12.09.2014 - 11:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1107454
Anzahl Zeichen: 2722

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Unberechtigte Nutzung von Bildern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sind Sie bereit für die DSGVO- ...

Noch haben Unternehmen 7 Monate Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Das ist jetzt schon ziemlich wenig Zeit in Anbetracht der vielen Punkte, die es zu klären und zu ändern gilt. Die Än ...

Suchmaschinen haften nicht für Bilder ...

Das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, jetzt entschieden. Ein Suchmaschinenb ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte