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Selfmade Capital: Auf der Suche nach den Anleger-Geldern

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Selfmade Capital: Auf der Suche nach den Anleger-Geldern

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selfmade-Capital.html Das Emissionshaus Selfmade Capital legte die Emirates-Fonds auf. Das klang nach hohen Renditen. Doch seit geraumer Zeit müssen die Anleger um ihr investiertes Geld fürchten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Seit einigen Monaten müssen sich die Anleger der Selfmade-Capital Fonds fragen, wo ihr Geld geblieben ist. Die Ausschüttungen blieben aus und die Anleger-Gelder sollen irgendwo in einem undurchsichtigen Firmengeflecht versickert sein. Die Geschäftsführung räumte die Zahlungsschwierigkeiten zwar ein, forderte die Anleger aber gleichzeitig auf, bis zum Jahresende stillzuhalten, um die Existenz der Fonds nicht zu gefährden.

Doch statt Klarheit zu schaffen, wurde die Geschichte immer undurchsichtiger. Ähnliche Schwierigkeiten tauchten auch bei Fonds von New Capital Invest (NCI) auf. Beide Emissionshäuser gehören zum Firmenimperium von Malte Hartwieg. Dieser hatte sich erst unlängst von weiteren Unternehmen getrennt und die Vertriebsplattform dima24 sowie das Emissionshaus Euro Grundinvest verkauft. Besonders auffallend ist, dass die Emirates Fonds von Selfmade Capital und auch die NCI Fonds u.a. von dima24 vertrieben wurden.

Ob der Verkauf der Vertriebsplattform mit den Ungereimtheiten bei Selfmade Capital und NCI zusammenhängt, ist nur Spekulation. Zur Beruhigung der Anleger dürfte es allerdings kaum beitragen. Genauso wie der drohende Totalverlust für die Anleger des Fonds Panthera Global Trading A. Auch das Emissionshaus Panthera zählt zum Hartwieg-Imperium. Gegen Hartwieg selbst hat die Staatsanwaltschaft inzwischen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug aufgenommen.

In dieser unübersichtlichen Lage können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche können eine fehlerhafte Anlageberatung oder Prospektfehler sein.





Die Anleger hätten im Beratungsgespräch umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage informiert werden müssen. Zudem hätte es einen Hinweis zu der personellen Verflechtung zwischen dima24 und den Emissionshäusern von Malte Hartwieg geben müssen. Insbesondere müssen auch die Angaben in den Verkaufsprospekten auf ihre Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt überprüft werden. Sollten die Angaben unvollständig, falsch oder auch nur irreführend sein, können Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. In diesem Fall würde die Kapitalanlage komplett rückabgewickelt.

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Datum: 12.09.2014 - 12:00 Uhr
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