PresseKat - Selbstanzeige: Hessen schließt weiteren Ankauf von Steuer-CDs nicht aus

Selbstanzeige: Hessen schließt weiteren Ankauf von Steuer-CDs nicht aus

ID: 1106686

Selbstanzeige: Hessen schließt weiteren Ankauf von Steuer-CDs nicht aus

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Der Druck auf Steuersünder wächst weiter. Nachdem NRW bereits den weiteren Ankauf von Steuer-CDs angekündigt hat, schließt auch Hessen diese Option nicht aus.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der nordrhein-westfälische Finanzminister Walter Borjans hatte bereits vor einigen Wochen den weiteren Ankauf von CDs mit Daten mutmaßlicher Steuersünder angekündigt. Ähnliche Töne kommen jetzt auch aus Hessen. In der Frankfurter Allgemeine Zeitung sagte Bernadette Weyland, Staatssekretärin im Finanzministerium, dass der Ankauf weiterer Daten-CDs durchaus möglich sei. Auch wenn die Selbstanzeige offenbar der effektivere Weg sei. Für die Steuersünder ist die Selbstanzeige zudem der Weg zurück in die Steuerehrlichkeit.

In Hessen gab es dem F.A.Z.-Bericht zu Folge seit 2010 ca. 9900 Selbstanzeigen mit Bezug zu Kapitalanlagen in der Schweiz. Dem Fiskus soll das insgesamt rund 760 Millionen Euro Steuereinnahmen gebracht haben. Wohl auch angesichts dieser sprudelnden Einnahmen haben sich die Finanzminister von Bund und Ländern darauf verständigt, die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung beizubehalten. Wenn auch ab 2015 mit deutlich verschärften Regeln zu rechnen ist.

Doch auch schon jetzt ist die Selbstanzeige kein Freifahrtschein auf dem Weg in die Steuerlegalität. Nur wenn die Regeln und Vorschriften genau beachtet werden, kann die Selbstanzeige straffrei wirken. Ab einer Summe von 50.000 Euro hinterzogener Steuern muss allerdings mit einem Strafzuschlag gerechnet werden. Damit die Selbstanzeige aber überhaupt zur Straffreiheit führen kann, muss sie rechtzeitig gestellt werden und alle relevanten Unterlagen zu den Steuerangelegenheiten der vergangenen fünf Jahre enthalten. Für den Laien ist dies in der Regel nur schwer darstellbar. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Risiko, dass die Selbstanzeige dann fehlerhaft ist und somit nicht mehr strafbefreiend ist, ist zu groß.





Sicherer ist es, die Selbstanzeige mit Hilfe von im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwälten und Steuerberatern zu verfassen. Sie können dafür sorgen, dass die Selbstanzeige so verfasst wird, dass sie vom Finanzamt anerkannt wird. Werden nach dem Erlass die Steuerschulden und ggfs. der fällige Strafzuschlag bezahlt, ist das Thema Steuerhinterziehung vom Tisch.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Mozart Chocolate Cream zum weltbesten Schokoladenlikör gekürt RollerMouse RED für German Design Award 2015 nominiert
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.09.2014 - 10:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1106686
Anzahl Zeichen: 2833

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Selbstanzeige: Hessen schließt weiteren Ankauf von Steuer-CDs nicht aus"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP