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Steuerhinterziehung: Nur wer die Details bei der Selbstanzeige beachtet, geht straffrei aus

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Steuerhinterziehung: Nur wer die Details bei der Selbstanzeige beachtet, geht straffrei aus

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Es ist ein Irrtum, dass nach begangener Steuerhinterziehung eine Selbstanzeige automatisch zur Straffreiheit führt. Für die Selbstanzeige gelten strenge Regeln.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Statistik ist eindeutig. Immer mehr Steuersünder suchen den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit; die Zahl der Selbstanzeigen steigt kontinuierlich. Eine Selbstanzeige führt jedoch nicht automatisch zur Straffreiheit. Das gelingt nur, wenn die Anforderungen an eine Selbstanzeige genau erfüllt werden. Dabei gilt vor allem: Die Selbstanzeige muss rechtzeitig erfolgen - also bevor die Steuerhinterziehung entdeckt wurde und sie muss vollständig sein. Gerade bei der Vollständigkeit steckt der Teufel oft im Detail.

Außerdem ist zu beachten, dass nur eine Hinterziehungssumme bis 50.000 Euro straffrei bleibt. Bei höheren Beträgen wird ein Strafzuschlag erhoben. Darüber hinaus muss der Steuersünder in der Lage sein, die hinterzogenen Steuern und ggfs. auch den Strafzuschlag innerhalb einer relativ kurzen Frist nachzahlen zu können.

Wer auf eigene Faust oder mit der Hilfe vorgefertigter Musterformulare eine Selbstanzeige verfasst, geht ein hohes Risiko ein, dass sie ihre Wirkung verfehlt. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend individuell gewürdigt werden. Insbesondere die Vollständigkeit der Selbstanzeige kann dabei zum Problem werden. Daher ist es ratsam, sich an im Steuerrechte erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden, die die Besonderheiten eines jeden Falls genau würdigen können und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie vollständig ist. In dem Fall erlässt das zuständige Finanzamt einen neuen Steuerbescheid und erhebt ggfs. noch einen Strafzuschlag. Sobald der Steuersünder die Summe beglichen hat, ist die Angelegenheit erledigt.





Dabei ist allerdings zu beachten, dass ab 2015 die Regeln für die Selbstanzeige aller Wahrscheinlichkeit nach noch deutlich verschärft werden. Voraussichtlich werden dann deutlich höhere Strafzuschläge fällig und es müssen die relevanten Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre und nicht mehr wie bisher fünf Jahre auf den Tisch. Dadurch wird besonders die Vollständigkeit der Selbstanzeige deutlich schwieriger.

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Datum: 09.09.2014 - 09:25 Uhr
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