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Widerruf von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen

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Widerruf von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Rueckabwicklung-von-Lebensversicherungen-und-Rentenversicherungen.html Wurde der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt, kann er seine Lebens- oder Rentenversicherung nach einem aktuellen BGH-Urteil widerrufen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Lebensversicherungen bzw. Rentenversicherungen sind bei vielen Menschen ein wichtiger Baustein in der Finanzplanung und um im Alter finanziell abgesichert zu sein. Allerdings kann die Zukunftsplanung auch schnell von der Gegenwart eingeholt werden und die monatliche Versicherungsprämie stellt in einer angespannten Finanzsituation eine zu hohe Belastung dar oder das Geld wird dringend gebraucht. Doch die Kündigung der Lebens- oder Rentenversicherung ist in der Regel durch die niedrigen Rückkaufswerte mit finanziellen Verlusten verbunden.

Ein Ausweg aus dieser Situation kann der Widerruf der Lebens- oder Rentenversicherung sein. Dafür hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 7. Mai 2014 (IV ZR 76/11) in vielen Fällen den Weg geebnet. Der BGH entschied, dass eine in vielen Policen verwendete Klausel gegen europäisches Recht verstoße und erklärte sie für unwirksam. Die Klausel, die zwischen 1994 und 2007 verwendet wurde, besagte, dass der Widerruf der Versicherung spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie nicht mehr möglich sei. Unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten aufgeklärt wurde. Der BGH stellte jedoch fest, dass das Widerrufsrecht weiter besteht, wenn es keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung gab. Lebens- und Rentenversicherungen können also auch noch Jahre nach Vertragsschluss widerrufen werden. Das gilt auch für Policen, die bereits gekündigt wurden.





Bei einem erfolgreichen Widerruf wird die Versicherung rückabgewickelt, d.h. der Versicherungsnehmer erhält die bereits gezahlten Prämien abzüglich einer Summe für den gewährten Versicherungsschutz wieder zurück und muss sich nicht mit einem enttäuschenden Rückkaufswert begnügen.

Durch das Lebensversicherungsreformgesetz drohen auch Altkunden finanzielle Einschnitte. Denn die Versicherer können den Kundenanteil bei den Bewertungsreserven kürzen oder streichen. Das kann die Lebensversicherung finanziell unattraktiv machen. Auch in solchen Fällen kann es sich lohnen, über einen Widerruf nachzudenken.

Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt kann prüfen ob die Voraussetzungen für den Widerruf einer Lebens- oder Rentenversicherung gegeben sind und die Forderungen gegenüber den Versicherungen durchsetzen.

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Datum: 08.09.2014 - 09:45 Uhr
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