(ots) - Das Finanzministerium NRW hat einen Bericht des
"Kölner Stadt-Anzeiger" vom Mittwoch bestätigt, nach dem Mitarbeiter
des Finanzamts Köln-Ost eine falsche Wohnung aufbrechen ließen, um
eine Pfändung durchzuführen. "Dies bedauere ich ebenso wie die
Oberfinanzdirektion NRW und das Finanzamt Köln-Ost", sagte
Pressesprecher Peter Mönkediek. Das berichtet der "Kölner
Stadt-Anzeiger" in seiner Donnerstagausgabe.
Vor gut zwei Wochen hatte der 49-Jährige Dirk F. vor seiner
Wohnung im Kölner Stadtteil Mülheim gestanden und die Tür nicht mehr
aufschließen können. Das Schloss war ausgewechselt worden, laut
Fischer gab es keine Benachrichtigung darüber. Erst durch eigene
Recherche habe er schließlich erfahren, dass die neuen Schlüssel auf
einer Polizeiwache hinterlegt wurden.
Der Bund der Steuerzahler (BDSt) NRW übt scharfe Kritik am
Vorgehen des Finanzamts Köln-Ost. "Die Unverletzlichkeit der Wohnung
ist im Grundgesetz festgeschrieben. Beim kleinsten Zweifel hätte man
genau prüfen müssen, ob man die richtige Wohnung öffnen lässt", sagte
BDSt-Justiziarin Katharina te Heesen. "Es kann ja nicht sein, dass
man einfach Törchen-öffne-dich spielt", so te Heesen. Eine einfache
Recherche beim Einwohnermeldeamt hätte nach Informationen des "Kölner
Stadt-Anzeiger" ergeben, dass im betreffenden Haus ein weiterer
Bewohner mit demselben Nachnamen gemeldet ist.
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