(ots) -
Die Einwohner einer kleinen Gemeinde beschwerten sich bei den
Behörden des Öfteren darüber, dass ein nahes Windrad zu laute, nicht
mehr zumutbare Geräusche verursache. Daraufhin verpflichtete die
Behörde den Betreiber, durch eine zugelassene Messstelle
Untersuchungen zu veranlassen - und zwar auf eigene Kosten (etwa
16.000 Euro). Genau das verweigerte der Windkraftunternehmer. Er
verwies auf zurückliegende Messungen. Diese schienen aber dem
zuständigen Verwaltungsgericht nach Angaben des Infodiensts Recht und
Steuern der LBS "nicht hinreichend aussagekräftig". Deswegen wurde
angeordnet, dass der Betreiber selbst für eine neue Begutachtung
aufkommen müsse, zumal sich einige Anhaltspunkte für zu starke
Geräuschentwicklungen fänden.
(Verwaltungsgericht Arnsberg, Aktenzeichen 7 K 801/12)
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