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Handelsrecht: Privilegien und Nachteile für Kaufleute

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Handelsrecht: Privilegien und Nachteile für Kaufleute

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Handelsrecht.html Die Rechtsbeziehungen des Kaufmanns zu seinen Geschäftspartner werden im Wesentlichen im Handelsrecht geregelt. Dabei genießt der Kaufmann zwar Privilegien, muss aber auch Nachteile in Kauf nehmen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Handelsrecht wird auch häufig als Sonderprivatrecht der Kaufleute bezeichnet und ist eng mit dem Gesellschaftsrecht verknüpft. Das gilt für die Gesellschaftsformen der offenen Handelsgesellschaft (oHG), der Kommanditgesellschaft KG und der stillen Gesellschaft. Es regelt auch den so genannten Handelsstand, den Eintrag ins Handelsregister oder die Prokura und Handlungsvollmacht.

Das Handelsrecht ist zwar Teil des Privatrechts, umfasst aber entscheidende Sondervorschriften, die speziell für Kaufleute gelten und im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt sind. Das Handelsrecht beinhaltet die Vorschriften und Rechtsbeziehungen zwischen einem Kaufmann und seinen Geschäftspartnern sowie die wettbewerbs- und gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zu anderen Unternehmen. Dabei gilt das Handelsrecht in der Regel nicht nur für Kaufleute, sondern auch für Handwerk, Industrie und andere Wirtschaftszweige. Darüber hinaus regelt das HGB auch die Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten.

Geschäfte zwischen Kaufleuten sollen schnell und reibungslos abgewickelt werden können. Daher sieht das Handelsrecht sowohl Privilegien für Kaufleute vor aber auch Nachteile. Denn bei Geschäften von Kaufleuten untereinander gilt der Kaufmann zum Beispiel als weniger schützenswert als der Verbraucher. Das kann schnell zu Unstimmigkeiten oder auch Rechtsstreitigkeiten führen, die am Ende Verluste für beide Seiten nach sich ziehen können.

Daher ist es ratsam, sich von Beginn an anwaltlich beraten zu lassen. Im Handelsrecht kompetente Rechtsanwälte helfen nicht nur bei Rechtsstreitigkeiten die Interessen durchzusetzen, sondern beraten auch bei vielen weiteren Fragen des Handelsrechts. Häufig ist es gar nicht so klar, wann bestimmte Vorschriften beachtet werden müssen und in welchen Fällen auch internationale Regeln zu berücksichtigen sind.





Das betrifft zum Beispiel auch die Zusammenarbeit mit einem Handelsvertreter oder einem Vertragshändler. Hier müssen unter anderem Ausgleichs- und Provisionsansprüche geklärt werden. Noch unübersichtlicher wird es für den Laien im Vertriebsrecht oder im Franchiserecht. Hier ist eine sachkundige Beratung unerlässlich und kann spätere Probleme schon von Beginn an ausschließen. Das gilt umso mehr, wenn das internationale Handels- und Kaufrecht Anwendung findet.

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Datum: 19.08.2014 - 10:30 Uhr
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