PresseKat - "Drohnen im Privateinsatz" - ERGO Verbraucherinformation

"Drohnen im Privateinsatz" - ERGO Verbraucherinformation

ID: 1092341

Hobbypiloten mĂŒssen eine Reihe von Spielregeln beachten

(firmenpresse) - Was vor kurzem noch Science Fiction war, ist nun Wirklichkeit: Unbemannte Flugroboter, die sich mit dem Smartphone steuern lassen - erschwinglich fĂŒr jedermann. Immer mehr Technikfans und Hobbyfotografen nutzen Drohnen inzwischen zu Freizeitzwecken. Doch was dĂŒrfen die Mini-Flieger? Wer haftet, wenn sie abstĂŒrzen und Schaden anrichten? Und wann verletzen die Luftaufnahmen die PrivatsphĂ€re anderer? Die ERGO Experten zeigen auf, wie Hobbypiloten sicher mit Drohnen unterwegs sind.


Die kleinen Flieger dringen in immer mehr Bereiche vor: Neben dem MilitĂ€r setzen auch Polizei und Feuerwehr zunehmend auf Flugroboter, um sich an Einsatzorten ein schnelles Bild von der Lage zu machen. Die Wirtschaft hat sie ebenfalls fĂŒr sich entdeckt - so testet beispielsweise ein InternethĂ€ndler, ob sich Pakete per Helikopterdrohne ausliefern lassen. Und auch die Zahl der Privatnutzer steigt, denn die mit RotorblĂ€ttern betriebenen "Copter" ermöglichen spektakulĂ€re Luftaufnahmen und neuartige Flugerfahrungen durch Live-Bilder. "Gemeinsam haben alle Modelle, dass der Nutzer sie vom Boden steuert, mit Computer, Tablet oder Handy", sagt Rolf Mertens, Experte der ERGO Versicherung. "Bezahlbar sind sie inzwischen auch: Es gibt Drohnen sogar schon unter 100 Euro zu kaufen."


Freizeitflieger mĂŒssen fĂŒr alle SchĂ€den haften

Allerdings mĂŒssen Hobbypiloten eine ganze Reihe von Regeln beachten. Zwar hat der Gesetzgeber den privaten Drohneneinsatz kaum reglementiert. Bis zu einem Gewicht von fĂŒnf Kilo ist keine Erlaubnis nötig. Nur, wenn das GerĂ€t schwerer ist oder auch gewerblich Verwendung findet, muss der Nutzer bei den zustĂ€ndigen Landesbehörden eine Aufstiegsgenehmigung beantragen. Hobbypiloten brauchen auch keine Schulungen zu belegen. Prinzipiell dĂŒrfen damit sogar Kinder die Flugkörper steuern. "Wenn das GerĂ€t abstĂŒrzt, haftet aber der FĂŒhrer fĂŒr alle SchĂ€den", warnt der ERGO Experte. "Daher sind alle Flugfahrzeuge versicherungspflichtig." Ob die eigene Privathaftpflicht ausreicht, hĂ€ngt ganz vom Anbieter ab. Die meisten Policen decken UnfĂ€lle mit Drohnen nicht ab. Bei der ERGO Versicherung dagegen schließt der Schutz FluggerĂ€te bis fĂŒnf Kilo ein. "Es empfiehlt sich also dringend, vor dem Start einen genauen Blick ins Kleingedruckte zu werfen und gegebenenfalls eine Zusatzpolice abzuschließen", so Rolf Mertens.






Unfallflucht mit Drohne - wer zahlt die Rechnung?

Auch wenn die Drohne ihrem Nutzer neue Perspektiven eröffnet - privat genutzte GerĂ€te dĂŒrfen nicht außerhalb der Sichtweite des Piloten fliegen, also höchstens 100 Meter hoch und je nach Bundesland 200 bis 300 Meter weit. Denn mit der zunehmenden Zahl der GerĂ€te steigen die Unfallrisiken. In Schleswig-Holstein zum Beispiel krachte erst vor wenigen Monaten eine außer Kontrolle geratene Drohne auf ein fahrendes Auto. Die Fahrerin blieb unverletzt, der Sachschaden betrug aber 1.500 Euro. "Der Unfall zeigt, dass der technische Fortschritt auch fĂŒr Nicht-Drohnennutzer Fragen aufwirft", ergĂ€nzt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Denn auch wenn der EigentĂŒmer der gewerblich genutzten Drohne - in diesem Fall ein VermessungsbĂŒro - hier nach dem Luftverkehrsgesetz eindeutig fĂŒr den Schaden gerade stehen muss: zur Verantwortung ziehen kann der GeschĂ€digte ihn nur, falls er sich ausfindig machen lĂ€sst." Gelingt dies nicht, bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen - es sei denn, er hat im konkreten Fall eine Vollkasko-Versicherung. "Ein solches Szenario Ă€hnelt einem Unfall mit Fahrerflucht", betont Frank Mauelshagen, Kfz-Experte der ERGO Versicherung: "Wer nur die Kfz-Haftpflicht hat, muss die Reparatur aus eigener Tasche bezahlen, falls der Verursacher nicht ausfindig zu machen ist. Mit einem Vollkaskoschutz dagegen ist der Betroffene in jedem Fall auf der sicheren Seite."


Wer den Nachbarn heimlich filmt, macht sich strafbar

Schnell, wendig, leicht zu bedienen - was bei den einen fĂŒr Begeisterung sorgt, gibt anderen Anlass, sich um ihre PrivatsphĂ€re zu sorgen. "Bislang gibt es zu dieser Problematik kaum Urteile", so die D.A.S. Rechtsexpertin. "Umso wichtiger ist, dass Drohnennutzer die Persönlichkeitsrechte ihrer Mitmenschen respektieren." Einig sind sich die Juristen darin, dass Hobby-Piloten ihr GerĂ€t nicht ĂŒber dem GrundstĂŒck der Nachbarn kreisen lassen dĂŒrfen. Wer Menschen in ihrem Haus oder Garten heimlich fotografiert oder filmt, macht sich eindeutig strafbar nach § 201a des Strafgesetzbuches. In jedem Fall muss der Drohnenpilot bei Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, deren Recht am eigenen Bild beachten. Das bedeutet: Er darf sie nicht ohne deren Einwilligung veröffentlichen. Was viele nicht wissen: Auch wenn GebĂ€ude fotografiert werden, kann es Ärger geben. Solange der Nutzer die Bilder nur privat zeigt, hat er nichts zu befĂŒrchten. Macht er sie zum Beispiel im Internet zugĂ€nglich, kann er in Konflikt mit dem Urheberrecht des Architekten geraten. "Die Panoramafreiheit gilt nur fĂŒr Fotos, die das Bauwerk zeigen, wie es von der Straße zu sehen ist", erklĂ€rt Michaela Zientek. "Bei Luftaufnahmen, die auch RĂŒckseite und Innenhof erkennen lassen, droht eine Abmahnung."
Anzahl der AnschlÀge (inkl. Leerzeichen): 5.115



Kurzfassung:

Regeln fĂŒr den privaten Einsatz von Drohnen

Was Hobbypiloten beachten mĂŒssen


- Was können Drohnen und wer darf sie benutzen?
- Wer haftet fĂŒr den Schaden, wenn Drohnen abstĂŒrzen?
- Wann verletzen Luftaufnahmen per Miniflugzeug Persönlichkeitsrechte?


Nicht nur MilitĂ€r, Polizei oder Feuerwehr nutzen heute Drohnen bei ihren EinsĂ€tzen, auch Wirtschaft und Handel testen ihren Einsatz. Zudem steigt die Zahl der privaten Nutzer der Mini-Flugzeuge stetig. Denn mit den rotorbetriebenen "Coptern" kann jetzt jeder vom Boden aus spektakulĂ€re Luftaufnahmen machen. Um das Unfallrisiko zu minimieren, dĂŒrfen privat genutzte GerĂ€te jedoch höchstens 100 Meter hoch und circa 200 bis 300 Meter weit fliegen. DarĂŒber hinaus hat der Gesetzgeber den Drohneneinsatz bisher kaum reglementiert. Prinzipiell können sogar Kinder die Flugkörper steuern. "Wenn das GerĂ€t abstĂŒrzt, haftet aber der FĂŒhrer fĂŒr alle SchĂ€den", warnt Rolf Mertens, Experte der ERGO Versicherung. "Daher sind alle Flugfahrzeuge versicherungspflichtig." Die meisten privaten Haftpflichtversicherungen decken UnfĂ€lle mit Drohnen allerdings nicht ab. "Es empfiehlt sich also dringend, vor dem Start einen genauen Blick ins Kleingedruckte zu werfen und gegebenenfalls eine Zusatzpolice abzuschließen", so Rolf Mertens. Neue Perspektiven bergen hĂ€ufig auch neue Risiken - so verursachte eine Drohne vor kurzem in Schleswig-Holstein einen Unfall mit einem fahrenden Auto. Die Fahrerin blieb unverletzt, der Sachschaden betrug aber 1.500 Euro. "Der Unfall zeigt, dass der technische Fortschritt auch fĂŒr Nicht-Drohnennutzer Fragen aufwirft", ergĂ€nzt Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Denn auch wenn der EigentĂŒmer der gewerblich genutzten Drohne hier nach dem Luftverkehrsgesetz eindeutig fĂŒr den Schaden gerade stehen muss: zur Verantwortung ziehen kann der GeschĂ€digte ihn nur, falls er sich ausfindig machen lĂ€sst." Gelingt dies nicht, bleibt der Betroffene auf den Kosten sitzen - es sei denn, er hat eine Vollkasko-Versicherung. Rechtlich bedenklich kann das Filmen mit Drohnen auch fĂŒr den Schutz der PrivatsphĂ€re sein. GrundsĂ€tzlich gilt: Wer seinen Nachbarn heimlich filmt oder fotografiert, macht sich strafbar (nach § 201a des Strafgesetzbuches). Bei Veröffentlichungen mĂŒssen Drohnenpiloten immer das Recht am eigenen Bild der abgebildeten Personen beachten, bei GebĂ€uden eventuell auch das Urheberrecht des Architekten.
Anzahl der AnschlÀge (inkl. Leerzeichen): 2.406




Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher.

Folgen Sie ERGO auf Facebook und besuchen Sie das Blog "ERGO ganz nah". Sie finden dort aktuelle BeitrÀge zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Versicherungsgruppe" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns ĂŒber Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über die ERGO Versicherungsgruppe
ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in ĂŒber 30 LĂ€ndern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ein umfassendes Spektrum an Versicherungen, Vorsorge und Serviceleistungen. Im Heimatmarkt Deutschland gehört ERGO ĂŒber alle Sparten hinweg zu den fĂŒhrenden Anbietern. Rund 46.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbststĂ€ndige Vermittler fĂŒr die Gruppe. 2013 nahm ERGO BeitrĂ€ge in Höhe von 18 Mrd. Euro ein und erbrachte fĂŒr ihre Kunden Versicherungsleistungen von 17 Mrd. Euro.?
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit fĂŒhrenden RĂŒckversicherer und RisikotrĂ€ger. Mehr unter www.ergo.com



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM GmbH
Sabine Gladkov
Anglerstr. 11
80339 MĂŒnchen
ergo(at)hartzkom.de
089 998 461-0
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Frankfurter Rundschau: Pressestimme zu RĂŒstungsexport Westdeutsche Zeitung: Fußballbranche soll sich finanziell beteiligen =
von Peter Kurz
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 04.08.2014 - 17:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1092341
Anzahl Zeichen: 8514

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dorina Linssen
Stadt:

DĂŒsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
""Drohnen im Privateinsatz" - ERGO Verbraucherinformation"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

ERGO Versicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemĂ€ĂŸ TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemĂ€ĂŸ der DSGVO).


Alle Meldungen von ERGO Versicherung