PresseKat - Trunkenheit auf Betriebsfeier kann unfallversichert sein

Trunkenheit auf Betriebsfeier kann unfallversichert sein

ID: 1087398

(PresseBox) - Ein Besäufnis im Anschluss an eine Betriebsveranstaltung führt nicht automatisch dazu, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz entfällt.
So hatte ein Betriebsrat eines größeren Konzerns an einer Betriebsratstagung teilgenommen; an deren Ende um 19 Uhr es ein geselliges Zusammensein gab. Der Betriebsrat stürzte gegen 1 Uhr auf dem Weg zu seinem Hotelzimmer mit 1,99 Promille und verletzte sich schwer. Die Berufsgenossenschaft lehnte einen Arbeitsunfall ab.
Das Sozialgericht Heilbronn allerdings entschied, dass der Unfall ein Arbeitsunfall sei.
Der eigentliche Teil der Betriebsratstagung habe zwar bereits gegen 19 Uhr geendet, im Anschluss habe man aber sowohl Privates als auch Dienstliches besprochen, so das Gericht. Daher sei der Weg in das Hotelzimmer noch Arbeitsweg.
Das Gericht merkte noch an, dass ein Arbeitsweg selbst dann noch vorliegen würde, wenn es beim geselligen Teil nur private Gespräche gegeben hätte, da bei beruflich veranlassten Veranstaltungen eine Trennung zwischen dienstlichen und privaten Belangen kaum möglich sei; diesbezüglich gibt es aber durchaus auch gegenteilige Entscheidungen anderer Gerichte.
Der hohe Alkoholpegel ändere nichts am Arbeitsunfall. Für Fußgänger gebe es keine Promillegrenze; solange der Betriebsrat keine konkreten alkoholbedingten Ausfallerscheinungen zeige, was die Berufsgenossenschaft nachzuweisen habe, sei er noch immer unfallversichert.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.




Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Menschenverbrennungen,Übergriffe, Flugzeugabschüsse: Rußland in den Krieg zwingen. / Wiedenroths tägliche Politik-Karikatur Europas größtes Fantasyfestival am  20. und 21. September 2014 in den Schlossgärten Arcen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 22.07.2014 - 12:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1087398
Anzahl Zeichen: 2293

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Trunkenheit auf Betriebsfeier kann unfallversichert sein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sind Sie bereit für die DSGVO- ...

Noch haben Unternehmen 7 Monate Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Das ist jetzt schon ziemlich wenig Zeit in Anbetracht der vielen Punkte, die es zu klären und zu ändern gilt. Die Än ...

Suchmaschinen haften nicht für Bilder ...

Das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, jetzt entschieden. Ein Suchmaschinenb ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte