PresseKat - Bremerhaven: Privater Strandbetreiber droht Weserschwimmern mit Hausverboten und Polizeieinsätzen

Bremerhaven: Privater Strandbetreiber droht Weserschwimmern mit Hausverboten und Polizeieinsätzen

ID: 1087004

CDU und SPD beschädigen weiterhin mit unqualifiziert begründeten, scheinheiligen Sicherheitsbedenken das landesrechtlich eröffnete Grundrecht des Gemeingebrauchs des Badens in der Weser vor Bremerhaven. Während des Weserbadetages vom 19. Juli 2014 drohte Bäder-Chef Robert Haase den Weserschwimmern offen mit Hausverbot und Polizeieinsatz.

(firmenpresse) - Die Weserschwimmer-Bewegung hatte am Sonnabend, 19. Juli 2014 zum Big-Jump-Weserbadetag gegen das landesrechtswidrige, lediglich privatrechtlich motivierte Weserbadeverbot in Bremerhaven aufgerufen, weil die Bremerhavener Gemeindeverwaltung die "Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen" anhaltend lächerlich macht und das Grundrecht auf den Gemeingebrauch des Badens im Weserfluss verletzt.
Unterdessen versucht die Kommunalverwaltung, die lediglich privatrechtlich begründete Weserbadeverbotsfloskel durch sinnlose Mehrheitsbeschlüsse von Magistrat und Stadtverordnetenversammlung zu zementieren. So hatten die beiden kommunalen Beschlussorgane im Juli 2014 die Floskel per Mehrheitsabstimmung absegnen lassen. Im Vorfeld der Beschlussfassung hatten insbesondere CDU und SPD wiederholt mit unqualifizierten Äußerungen negative Stimmung gegen ein Baden in der Weser geschürt. Weserschwimmer Harm Ahlers: "Es ist zu bezweifeln, ob Paul Bödeker (CDU) und Sönke Allers (SPD) es vor ihrem Gewissen verantworten können, dem Bürger das Grundrecht des Badens im Weserfluss aufgrund von unqualifiziert begründeten, scheinheiligen Sicherheitsbedenken weiterhin zu verwehren."

Nach Auffassung der Weserschwimmer-Bewegung hat die Bremerhavener Gemeindeverwaltung die volle Verantwortung dafür zu tragen, dass sie das landesrechtlich seit Juli 2013 eingeräumte Grundrecht des Gemeingebrauchs des Badens vor dem Weserstrand nur aufgrund von üblichen Gefährdungen wie Gezeitenströmung, Wind- und Schiffswellen weiterhin verwehrt.

Kurioserweise sieht der Bremer Umweltsenator als Urheber der "Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen" dem zweifelhaften Umgang der Bremerhavener Gemeindeverwaltung mit dem Landesrecht weiterhin tatenlos zu, weswegen die Gemeingebrauchs-Verordnung bezüglich der vom Senator beabsichtigten Eröffnung des Gemeingebrauchs des Badens vor dem Bremerhavener Weserstrandbad wirkungslos bleibt.



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Die Weserschwimmer-Bewegung um Harm Ahlers ist Partner, Koordinator und lokaler Organisator von Big Jump an der Weser (Weserbadetag). Alljährlich findet er am zweiten Sonntag im Juli statt. Dann baden zeitgleich Menschen in den Flüssen Europas und demonstrieren damit für nachhaltigen Gewässerschutz, ein Leben in Einklang mit der Natur sowie die Erschließung und Aufwertung von Flussbadestellen. Des Weiteren soll mit dem Big Jump die durch Gewässerschutzmaßnahmen bereits erzielte Verbesserung der Flusswasserqualität gewürdigt werden.

Insbesondere in Bremerhaven, aber auch im übrigen Weserflussgebiet streitet die Weserschwimmer-Bewegung anhaltend für die Eröffnung des Gemeingebrauchs des Badens an geeigneten Uferbereichen.



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Bereitgestellt von Benutzer: Harm Ahlers
Datum: 21.07.2014 - 16:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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