PresseKat - Erbrecht: Erben und Vererben will gelernt sein

Erbrecht: Erben und Vererben will gelernt sein

ID: 1086135

Erbrecht: Erben und Vererben will gelernt sein

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Erbrecht.html Erben und Vererben will gelernt sein. Denn hier sind nicht nur Emotionen zu beachten, sondern auch handfeste juristische Regeln.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Erben und Vererben ist zunächst eine zutiefst emotionale Angelegenheit, die die Auseinandersetzung mit dem (eigenen) Tod und mit Trauer zu tun hat. Doch neben aller Emotionalität sind auch juristische Regelungen zu beachten, damit der Nachlass auch dort ankommt, wo er soll.

Gibt es kein Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Erben erster Ordnung sind die Witwen bzw. Witwer und die Kinder des Erblassers. Aber auch andere Verwandte können zum Zuge kommen und einen Anspruch auf das Erbe haben.

Mit einem Testament kann die Rangfolge geändert werden. Der Erblasser bestimmt dann, wem das Erbe zukommen soll, wobei natürlich der Pflichtteil beachtet werden muss. Damit ein Testament gültig ist, müssen verschiedene Bedingungen erfüllt sein. Daher sollte es nicht ohne professionelle Hilfe verfasst werden, sonst könnte es ungültig sein und zu Streit unter den Erben führen. Eine Sonderform ist das Berliner Testament. Hier soll der hinterbliebene Ehepartner zum Alleinerben werden und das Erbe der Kinder wird auf den Pflichtteil begrenzt. Diese Regelung dient u.a. dazu die Zerschlagung von Vermögen oder den Verkauf von Immobilien zu verhindern.

Eine Erbschaft muss nicht immer ein Segen sein. Denn im Nachlass kann sich auch unversteuertes Schwarzgeld verbergen. Dieses muss umgehend bei den zuständigen Finanzbehörden gemeldet werden. Sonst können sich die Erben der Steuerhinterziehung schuldig machen.

Auch die Unternehmensnachfolge berührt das Erbrecht. Ist die Nachfolge nicht frühzeitig geregelt, kann das die Firma in ihrer Existenz bedrohen. Derzeit werden Erben bei der Erbschaftssteuer noch deutlich entlastet. Allerdings könnte dies schon bald geändert werden. Ein Grund mehr, die Unternehmensnachfolge möglichst zeitnah zu regeln.





Beim Erben und Vererben sind also viele Aspekte zu beachten, an die gerade in emotional aufgewühlten Phasen nicht gedacht wird. Im Erbrecht kompetente Rechtsanwälte tragen dafür Sorge, dass der Nachlass ordentlich geregelt wird und auch der Staat nicht zu viel Erbschaftssteuer kassiert.

http://www.grprainer.com/Erbrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  IVG Immobilien AG: Insolvenzplan rechtskräftig - Anspruch auf Schadensersatz prüfen Du groß schreiben?
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 18.07.2014 - 09:40 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1086135
Anzahl Zeichen: 2535

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Erbrecht: Erben und Vererben will gelernt sein"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP