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Lockerung des Kooperationsverbotes in der Hochschulbildung dbb: Richtiger Schritt - greift aber zu kurz

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(ots) - Der dbb hat den Beschluss des Bundeskabinetts, über
eine Grundgesetzänderung Kooperationen zwischen Bund und Ländern in
der Hochschulbildung zu ermöglichen, begrüßt. "Die Bundesregierung
ist hier auf dem richtigen Weg, die Begrenzung auf Forschung und
Lehre greift aber zu kurz", sagte die stellvertretende dbb
Bundesvorsitzende Astrid Hollmann am 16. Juli 2014.

"Angesichts der immensen Herausforderungen in den Schulen, etwa
bei der Verwirklichung der Inklusion und dem ins Stocken geratenen
Ausbau der Ganztagsschulen, sind auch hier Kooperationen zwischen
Bund und Ländern unverzichtbar", machte Hollmann deutlich.
Insbesondere die finanzschwächeren Länder seien dringend auf
Finanzhilfen des Bundes für ihre Schulen angewiesen. Andernfalls gehe
die Schere zwischen den Ländern immer weiter auseinander. "Der
deutsche Bildungsföderalismus kann seine Stärken nur entfalten, wenn
Chancengerechtigkeit, Wettbewerb, Transparenz und Vergleichbarkeit
auf soliden finanziellen Füßen stehen", so die für Bildung zuständige
dbb Vize.

Das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Bildung war
eine der zentralen Neuerungen durch die Föderalismusreform aus dem
Jahr 2006. Die jetzt vom Kabinett vorgesehene Korrektur bezieht sich
allein auf den Wissenschaftsbereich, also auf die Zusammenarbeit von
Hochschulen und außeruniversitären Forschungsinstituten. Auf eine
Ausdehnung auf den Schulbereich haben sich SPD und Union nicht
einigen können.



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dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
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Datum: 16.07.2014 - 11:07 Uhr
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