Der Bund der Selbstständigen hat mit der Zentrale eine reduzierte Rundfunkgebühr von 5,99 ? für Kleinunternehmen ausgehandelt.
(firmenpresse) - Von der Rundfunkgebühr ist jedermann direkt betroffen, es gibt aber Ausnahmen, was die Höhe der Beiträge angeht. Kleinunternehmen beispielsweise können reduzierte Beiträge in Anspruch nehmen. Oftmals jedoch berechnet die Einzugszentrale den vollen Satz, deshalb sollten Kleinunternehmen ihre Gebührenbescheide schleunigst überprüfen.
Die neue Regelung für die Rundfunkgebühren gibt es seit einem Jahr und betrifft Kleinunternehmen, also beispielsweise auch Handwerker. Die Gebühr fällt dann an, wenn mindestens eine Betriebsstätte vorhanden ist - völlig unabhängig davon, ob diese mit Radios oder Fernsehgeräten ausgestattet ist.
Der Bund der Selbstständigen hat mit der Zentrale eine reduzierte Rundfunkgebühr von 5,99 ? für Kleinunternehmen ausgehandelt. Laut dem Bund der Selbstständigen jedoch setzt die Einzugszentrale auch bei diesen Betrieben oftmals den vollen Satz Rundfunkgebühren in Höhe von 17,79 ? ein. Der Verband rät dringend dazu, die dem Gebührenbescheid entnehmbare Anzahl der Mitarbeiter auf Richtigkeit zu prüfen.
Wem kommt die reduzierte Rundfunkgebühr zugute?
Kleinunternehmen, also Betriebe, die nicht mehr als acht Mitarbeiter beschäftigen, zahlen den neuen niedrigen Rundfunkbeitrag in Höhe von knapp sechs Euro. Als Mitarbeiter zählt übrigens nicht der Chef, dafür aber jegliche Voll- und Teilzeitkräfte. Minijobber und Auszubildende zählen ebenfalls nicht als Mitarbeiter.
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