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Deutsche Bauwirtschaft begrüßt Verabschiedung des Gesetzes gegen Zahlungsverzug: Beitrag zur Verbesserung der Zahlungsmoral

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(ots) - Zur heutigen Verabschiedung des Gesetzes zur
Bekämpfung von Zahlungsverzug im Deutschen Bundestag erklärten die
Hauptgeschäftsführer der beiden Bauspitzenverbände, Zentralverband
Deutsches Baugewerbe und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie,
Felix Pakleppa und Michael Knipper:

"Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug ist vom Willen
getragen, die Bauwirtschaft und insbesondere den Mittelstand vor
unverhältnismäßig langen Zahlungsfristen zu schützen. Die Baubetriebe
müssen in Vorleistung treten und leiden unter den finanziellen Folgen
ausbleibender Zahlungen. So hat es sich eingebürgert, dass sich
marktstarke Auftraggeber in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu
Lasten schwächerer Vertragspartner lange Zahlungsziele einräumen und
so auf Kosten des Mittelstands Liquidität verschaffen. Das Gesetz mit
einer Ergänzung des AGB-Rechts ist die richtige Antwort darauf." Nach
wie vor sind Zahlungsausfälle und die damit verbundenen
Liquiditätsengpässe Insolvenzgrund Nummer eins für Bauunternehmen.
Insofern setzt das Gesetz die richtigen Akzente: Grundsätzlich sind
Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen und Abnahmefristen von mehr als
15 Tagen unwirksam.

"Die Große Koalition hat die Lage der Branche verstanden:
Bauunternehmen warten noch immer zu lange auf ihr Geld, obwohl sie
vorleistungspflichtig sind und ihre Beschäftigten und Lieferanten
bezahlen müssen, bevor sie Geld vom Auftraggeber sehen. Diese
Situation wird sich nun wesentlich verbessern", so die beiden
Hauptgeschäftsführer Pakleppa und Knipper.

"Das Gesetz schafft Klarheit bei den Zahlungsfristen und setzt
damit die Ziele der Richtlinie positiv um. Die Bauwirtschaft erwartet
nun eine zügige Verabschiedung des Gesetzes auch im Deutschen
Bundesrat", erklärten die beiden Hauptgeschäftsführer abschließend.







Pressekontakt:
Dr. Ilona K. Klein
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Zentralverband Deutsches Baugewerbe
Kronenstr. 55-58
10117 Berlin
Telefon 030-20314-409, Fax 030-20314-420
eMail klein(at)zdb.de
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Datum: 04.07.2014 - 15:33 Uhr
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