(ots) - Am Anfang des Weges zum eigenen Haus steht das
Baugrundstück. Es muss verschiedenen Ansprüchen genügen. Sein Erwerb
darf das finanzielle Budget nicht sprengen. Wie der Baugrund
beschaffen ist, entscheidet mit, ob die Vorstellungen vom Haus
realisiert werden können.
Das Problem: Kein Bau ohne Baugrundgutachten
Private Bauherren sollten sich von der Maxime leiten lassen: Ohne
Baugrundgutachten baut man nicht. Diese Gutachten - auch
Bodengutachten, Gutachten über die Baugrund- und
Grundwasserverhältnisse oder laut DIN Geotechnischer Bericht genannt
- untersuchen den Baugrund. Weder Bauherren noch Baufirmen wissen,
was sich unter der Geländeoberfläche verbirgt. Da der Baugrund
aufgeschlossen werden muss, ist bei vielen Komplettanbietern ein
Baugrundgutachten Bestandteil des Leistungsangebotes. Wenn nicht,
sollten private Bauherren auf keinen Fall darauf verzichten.
Worauf kommt es an
Die Untersuchung des Baugrundes sollte so früh wie möglich
erfolgen. Am besten vor Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages.
Zu Verhandlungsbeginn mit der Baufirma sollte es zur Grundlage für
das Angebot gemacht und Bestandteil des Bauvertrages werden. Denn für
die Bau- und Leistungsbeschreibung und den im Werkvertrag
vereinbarten Pauschalfestpreis für das Errichten des Hauses werden
immer Baugrundverhältnisse zugrunde gelegt. Wird später festgestellt,
dass der Baugrund doch anders beschaffen ist, liegt das Planungs- und
Finanzierungsrisiko ausschließlich bei den Bauherren.
Fehler vermeiden: Ausgaben nicht scheuen
Die Ausgaben für eine Baugrunduntersuchung betragen bei
Einfamilienhäusern weniger als ein Prozent der Baukosten und stehen
damit in keinem Verhältnis zu möglichen Planungsrisiken und
Mehrkosten oder zum Aufwand für eine notfalls erforderliche
Gründungs- und Bauwerkssanierung. Zur Erkundung des Bodens dienen
Bohrungen und Sondierungen. Diese Felduntersuchungen werden durch
Laborprüfungen ergänzt. Im Anschluss erfolgt die gutachterliche
Auswertung und Dokumentation. So entsteht ein Gutachten, in dem
Boden- und Grundwasserverhältnisse beschrieben sind und
Schlussfolgerungen für die Bauausführung gezogen werden.
Wichtig: Empfehlungen des Gutachtens kontrollieren
Im Baugrundgutachten werden Aussagen für die Planung und vor allem
die statische Berechnung des Hauses getroffen. Das betrifft u.a. die
Eignung des Baugrundes, möglichen Bodenaustausch, erdstatische
Berechnungskennwerte, aufnehmbare Sohldrücke, zu erwartende Setzungen
unter Belastung und Hinweise zu Gründungs- und Erdarbeiten. Gemeinsam
mit dem Gutachter sollten private Bauherren kontrollieren, dass die
getroffenen Empfehlungen eingehalten werden. Denn der Baugrund ist
die entscheidende Basis des Bauwerkes.
Achtung: Schwerwiegenden Folgen vorbeugen
Wird die spezifische Situation des Baugrundes nicht beachtet, kann
es zu schwerwiegenden Folgen kommen. Praxisbeispiele zeigen das. So
können im Keller erhebliche Feuchteschäden auftreten, wenn in
wasserstauenden Böden unsachgemäß ohne Ableitung anfallenden Wassers
gebaut wird.
In einem anderen Fall hatte das Kellergeschoss nur eine Abdichtung
gegen nichtdrückendes Wasser. Dass diese nicht ausreicht, wäre bei
einer Baugrunduntersuchung deutlich geworden. Das Geld dafür war
gespart worden. In einem dritten Fall hatte sich trotz
Baugrunduntersuchungen das Haus einseitig gesenkt. Nachträgliche
exaktere und tiefere Baugrundbohrungen ergaben veränderte
Bodenverhältnisse. Die Verbesserung des organischen Baugrundes
verursachte Sanierungskosten von 47.000 Euro.
BSB-Tipp von Klaus-Dieter Scholz, Servicepartner des
Bauherren-Schutzbund e.V., (BRB Prüflabor Bernau): Um ein Haus sicher
zu bauen und böse Überraschungen zu vermeiden, müssen die gegebenen
Baugrundverhältnisse schon vor dem Kauf des Grundstückes bekannt
sein. Ein notwendiger Bodenaustausch, eine Tiefgründung oder eine
"weiße Wanne" für den Keller steigert die Baukosten in erheblichem
Maße. Erst wenn das Grundstück für das vorgesehene Bauprojekt und das
finanzielle Budget passt, sollte es erworben werden. Die
qualifizierte Untersuchung des Baugrundes ist ein MUSS. Hilfe finden
private Bauherren u.a. beim Bauherren-Schutzbund e.V. und seinen
Servicepartnern.
Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 03. Juli 2014
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