(ots) - Datenrechtsexperte: Facebook-Klausel zu
Analysedaten in Deutschland unzulässig
Osnabrück. Die Klausel in den Nutzungsbedingungen von Facebook,
mit der das Unternehmen die Manipulation von Neuigkeitenseiten
hunderttausender englischsprachiger Nutzer für einen Psychotest
rechtfertigt, ist nach Ansicht des Kölner Experten für Internetrecht
Christian Solmecke nach deutschem Recht unwirksam. In einem Gespräch
mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Dienstag) sagte Solmecke, die
Klausel, die die Freigabe der Nutzerdaten für "Analyse, Tests und
Forschung" ermögliche, verstoße gegen den Paragraphen 307 BGB. "Durch
das unentgeltliche Bereitstellen seiner persönlichen Daten zu
Forschungszwecken wird der Nutzer auf unangemessene Weise
benachteiligt", stellte der Experte klar. Darüber hinaus sei ein
solcher Blankoscheck für die willkürliche Nutzung von Daten nicht mit
dem deutschen Datenschutzrecht vereinbar. Dies ergebe sich aus den
Grundsätzen, die das Kammergericht Berlin in dem von
Verbraucherschützern erstrittenen "Freundefinder"-Urteil vom
24.01.2014 (Az. 5 U 42/12) formuliert habe. Die Entscheidung sei zwar
noch nicht rechtskräftig, betonte Solmecke. "Ich rechne jedoch damit,
dass der Bundesgerichtshof die Rechtsauffassung des Landgerichtes
Berlin und des Kammergerichtes Berlin bestätigen wird."
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