(ots) - Den Versuch, die Diäten der Bundestagsabgeordneten
auf Umwegen zu erhöhen, kommentiert AfD-Sprecher Konrad Adam wie
folgt:
"Zu den zahlreichen Privilegien, die Bundestags-Abgeordnete
genießen, gehört das Recht, aber auch die Pflicht, über die Höhe
ihrer Bezüge selbst zu befinden. Das Recht nehmen die Volksvertreter
gern in Anspruch; um die damit verbundene Pflicht der öffentlichen
Rechenschaftslegung suchen sie sich allerdings zu drücken, indem sie
ihre Diäten im Gleichschritt mit der Preisentwicklung oder unter
Rückgriff auf irgendwelche Gutachten, die sie selbst in Auftrag
geben, steigen lassen.
Die AfD hält dies Verfahren für unstatthaft. Das
Bundesverfassungsgericht hat die Abgeordneten mehrfach an ihre
Pflicht erinnert, in öffentlicher Debatte ihre Ansprüche zu
begründen. Die Wähler hätten ein Recht, zu erfahren, was die
Gewählten geleistet haben und wie sie ihre Leistung bewerten. Der
Versuch, diese Auskunft zu verweigern, zu verzögern oder zu
verstecken, bestärkt den Verdacht der Selbstbegünstigung, dem die
Abgeordneten zu entgehen suchen", so Adam.
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Christian Lüth
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