(ots) - Rechtliche Fragen aus ganz unterschiedlichen
Bereichen beschäftigen immer wieder die Erzieherinnen im Kita-Alltag:
Wann verletzen sie ihre Aufsichtspflicht? Dürfen sie der Grundschule
persönliche Daten der Kinder übermitteln? Und können sie dem getrennt
lebenden Elternteil unbesorgt das Kind mitgeben? Experte für all
diese Fragen ist der Jurist und Buchautor Hartmut Gerstein.
Ein Thema, das bei ihm immer wieder nachgefragt wird, ist die
Aufsichtspflicht. "Hier besteht eine große Unsicherheit", sagt
Gerstein und gibt zugleich Entwarnung: "All das, was pädagogisch
vertretbar und vernünftig ist, ist auch rechtlich nachvollziehbar und
vertretbar. Wenn man also pädagogisch richtig handelt, dann hat man
eigentlich mit der Aufsichtspflicht kein Problem." Gleichwohl kann
eine Aufsichtspflicht-verletzung arbeitsrechtliche Konsequenzen
haben, schränkt der Jurist ein.
Auch für die vielen kleineren, alltäglichen rechtlichen Fragen
weiß er Antworten: Dürfen Erzieherinnen eingreifen, wenn ein Kind von
einer Zecke gebissen wurde und die Zecke entfernen? Dürfen Fotos auf
der Kita-Homepage veröffentlicht werden, auf denen auch Kinder zu
sehen sind? Wie sieht es mit dem Datenschutz bei den
Bildungsdokumentationen aus? Und schließlich: Wo finden Erzieherinnen
Hilfen und Informationen?
Antworten auf all diese Fragen gibt Hartmut Gerstein im aktuellen
Beitrag von Perspektive: Bildung unter:
http://bildungsklick.de/perspektive-bildung
Über Perspektive: Bildung
Das Projekt Perspektive: Bildung will den öffentlichen Diskurs
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dieses Forums. Perspektive: Bildung dokumentiert den Bildungsalltag
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entwickelt Visionen vom Lernen in der Zukunft.
Pressekontakt:
Nico Enger
Cornelsen Schulverlage
nico.enger(at)cornelsen-schulverlage.de