PresseKat - Proven Oil Canada (POC): Anleger warten auf ihr Geld

Proven Oil Canada (POC): Anleger warten auf ihr Geld

ID: 1074493

Proven Oil Canada (POC): Anleger warten auf ihr Geld

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Proven-Oil-Canada-POC.html Anleger der geschlossenen Fonds von Proven Oil Canada (POC) warten offenbar weiter auf ihr Geld. Ob und wann sie wieder Ausschüttungen erhalten, ist derzeit völlig offen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Versickernde Ausschüttungen statt sprudelnder Ölquellen. Die Anleger, die in die geschlossenen Energiefonds des Berliner Emissionshauses Proven Oil Canada, kurz POC, investiert haben, hatten sich ihr finanzielles Engagement sicher anders vorgestellt. Doch derzeit sind die Ausschüttungen wohl weiterhin eingefroren.

Medien haben schon häufiger hinterfragt, ob die bereist geleisteten Ausschüttungen überhaupt von erwirtschafteten Gewinnen gedeckt seien. Auch ob die Zusammenlegung der Fondsgesellschaften in eine Master-LP vor einem guten Jahr, ihren Zweck erfüllt hat, nämlich Synergieeffekte zu nutzen, ist derzeit nicht nachgewiesen. Für die Anleger bleibt die Lage undurchsichtig. Erschwerend kommt hinzu, dass sie Vorabausschüttungen erhielten, die lediglich auf Schätzungen und nicht auf konkreten Zahlen beruhten. Das bedeutet, dass die Ausschüttungen eventuell wieder zurückgefordert werden können.

Anleger, die sich mit dieser unerfreulichen und nur schwer zu durchschauenden Situation nicht weiter abfinden möchten, sollten sich juristischen Beistand sichern. Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenter Rechtsanwalt kann die Lage überprüfen und ggfs. auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Möglicherweise liegt eine fehlerhafte Anlageberatung vor, wenn die Anleger im Beratungsgespräch nicht ordnungsgemäß und umfassend über die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition informiert wurden. Ein Hinweis im Verkaufsprospekt reicht in der Regel nicht als Risikoaufklärung aus.

Darüber hinaus kann auch der Verkaufsprospekt auf mögliche Fehler überprüft werden. Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, so dass sich der Anleger ein möglichst umfassendes und genaues Bild von seiner Kapitalanlage machen kann. Irreführende Angaben im Emissionsprospekt führen zu einem verzehrten Bild, so dass der Anleger möglicherweise unter ganz falschen Voraussetzungen investiert hat. Sind die Prospektangaben unvollständig, falsch oder irreführend, können Ansprüche auf Rückabwicklung des Geschäfts geltend gemacht werden.





http://www.grprainer.com/Proven-Oil-Canada-POC.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Thüringische Landeszeitung: Leyens Spagat / Kommentar von Axel Zacharias zur Reise von Bundesverteidigungsministerin von der Leyen in die USA Wölbern-Fonds Holland 54: Wichtige Mietverträge laufen aus
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 20.06.2014 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1074493
Anzahl Zeichen: 2607

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Proven Oil Canada (POC): Anleger warten auf ihr Geld"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP