Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Ablehnung einer Stellenbewerberin wegenÜbergewichts
(ots) - Relatives Übergewicht ist keine Behinderung. Wer
als Bewerber abgelehnt wird, weil er aus Sicht eines Arbeitgebers zu
dick oder zu dünn, zu groß oder zu klein ist, dem geschieht rein
formal kein Unrecht. Solche Auswahlkriterien äußerlicher Art fallen
in der Regel nicht unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
(AGG). Moralisch mag man über solche Personalentscheidungen
diskutieren können, aber sie verstoßen nicht gegen Gesetze. Kein
Unternehmen stellt eine schwer übergewichtige Hostess für
Messeauftritte ein, und ein nur 1,75 Meter großer Mann braucht sich
beim Wachbataillon der Bundeswehr gar nicht erst zu bewerben. Wer
hier keine Berücksichtigung findet, wird nicht diskriminiert, sondern
entspricht einfach nicht dem Anforderungsprofil. Im konkreten Fall
stellt sich natürlich die Frage, warum eine 1,70 Meter große und 83
Kilogramm schwere Frau nicht für eine Patientenorganisation arbeiten
sollte. Die Betroffene hätte sich nach dem Verlauf des
Bewerbungsgespräch besser gefragt, ob sie nach dem für diesen
Arbeitgeber überhaupt tätig sein will, statt vor Gericht zu ziehen.
Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261
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Datum: 12.06.2014 - 21:10 Uhr
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