PresseKat - Wann ist eine mehrtägige Veranstaltung mehrtägig?

Wann ist eine mehrtägige Veranstaltung mehrtägig?

ID: 1064454

(PresseBox) - Vereine, Städte und Unternehmen, die einen selbständigen Künstler bei ihren Feiern engagieren, müssen unter Umständen Künstlersozialabgaben zahlen. Wenn sie mehr als drei Veranstaltungen im Jahr durchführen (§ 24 Abs. 2 KSVG) kann dies der Fall sein. Das trifft dann zu, wenn der Verein tatsächlich vier Veranstaltungen durchführt. Wie ist es aber, wenn er eine viertägige Veranstaltung hat?
Zuvor:
Grundsätzlich können der Verein, die Stadt oder das Unternehmen schon aus anderem Grund KSK-abgabepflichtig sein:
?entweder, weil sie schon als sog. Katalogunternehmen abgabepflichtig sind, siehe § 24 Abs. 1 Satz 1 KSVG,
?oder, weil sie für Zwecke ihres eigenen Unternehmens Werbung betreiben und dabei nicht nur gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler erteilen, siehe § 24 Abs. 1 Satz 2 KSVG.
In der genannten Regelung findet sich aber auch ein Auffangtatbestand, in den alle Auftraggeber hineinfallen können, die nicht bereits von den oben genannten zwei Fällen erfasst werden (§ 24 Abs. 2 KSVG):
??Zur Künstlersozialabgabe sind ferner Unternehmer verpflichtet, die nicht nur gelegentlich Aufträge an selbständige Künstler oder Publizisten erteilen, um deren Werke oder Leistungen für Zwecke ihres Unternehmens zu nutzen, wenn im Zusammenhang mit dieser Nutzung Einnahmen erzielt werden sollen.?
Und dann kommt die maßgebliche Zahl:
??Werden in einem Kalenderjahr nicht mehr als drei Veranstaltungen durchgeführt, in denen künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen aufgeführt oder dargeboten werden, liegt eine nur gelegentliche Erteilung von Aufträgen ? vor.?
Nun hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschieden und folgende Kriterien aufgestellt, wann eine mehrtägige Veranstaltung als einheitliche Veranstaltung zu werten ist ? dann würde nämlich eine Abgabepflicht entfallen, wenn es sich um mehr als 3 Einzelveranstaltungen handeln würde.




?Die Veranstaltung wird als ?eine? Veranstaltung genehmigt.
?Die Besucher kaufen eine Eintrittskarte für alle Veranstaltungstage, bzw. sie können eine Karte für die Gesamtveranstaltung kaufen, auch wenn Karten für Tagesveranstaltungen ebenfalls angeboten werden.
?Die Besucher nehmen die mehrtägige Veranstaltung als eine Veranstaltung wahr.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, liegt trotz mehrerer Tage eine Veranstaltung vor. Führt der Verein nun nur eine solche mehrtägige Gesamtveranstaltung im Kalenderjahr durch, ist er nicht abgabepflichtig.
Umgekehrt kann er aber abgabepflichtig sein, wenn
?die Besucher die Veranstaltung nicht als gesamtes wahrnehmen, sondern als Einzelveranstaltungen an mehreren Tagen hintereinander,
?man keine Karten für die Gesamtveranstaltung kaufen kann, sondern nur für Einzeltage,
?es mehrere Genehmigungen für verschiedene Veranstaltungen bzw. Veranstaltungstage gibt.
Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
Wir sind hoch spezialisiert auf die Bereiche Veranstaltung & Event, IT & Internet und Urheber & Medien.
Wir vertreten bundesweit Mandanten aus allen Branchen, insbesondere aber aus der Event-, IT- und Medienbranche.
Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
Thomas Waetke - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Dozent & Buchautor
http://www.schutt-waetke.de/kontakt/impressum/



drucken  als PDF  an Freund senden  Kommunikationspolitik
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 26.05.2014 - 14:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1064454
Anzahl Zeichen: 3846

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Karlsruhe



Kategorie:

Marketing & Werbung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wann ist eine mehrtägige Veranstaltung mehrtägig?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schutt, Waetke - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Sind Sie bereit für die DSGVO- ...

Noch haben Unternehmen 7 Monate Zeit, um sich auf die neuen Anforderungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzubereiten. Das ist jetzt schon ziemlich wenig Zeit in Anbetracht der vielen Punkte, die es zu klären und zu ändern gilt. Die Än ...

Suchmaschinen haften nicht für Bilder ...

Das Anzeigen von urheberrechtlich geschützten Bildern, die von Suchmaschinen im Internet aufgefunden worden sind, verletzt grundsätzlich keine Urheberrechte. Das hat das höchste deutsche Zivilgericht, der BGH, jetzt entschieden. Ein Suchmaschinenb ...

Alle Meldungen von Schutt, Waetke - Rechtsanwälte