(ots) - Derzeit ziehen bereits die ersten Sommergewitter
übers Land und hinterlassen Schäden an Gebäuden und Autos. Auch für
die nächsten Tage sind weitere Gewitter angekündigt. Welche Schäden
wie versichert sind, hat der Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft (GDV) zusammengefasst.
Vom Sturm abgedeckte Dachziegel oder durch umherfliegende Teile
oder umgestürzte Bäume beschädigte Fassaden und zerbrochene
Fensterscheiben - Wenn das Haus oder Nebengebäude in Mitleidenschaft
gezogen wurde, übernimmt der Wohngebäudeversicherer die Kosten für
die Schäden.
Kommt es zu Überschwemmungen durch Starkregen, brauchen
Hausbesitzer und Mieter aber eine Elementarschadenversicherung.
Über die Hausratversicherung sind Schäden am Wohnungsinventar
abgesichert. Hat ein Überspannungsschaden nach einem Blitzschlag die
Elektrogeräte unbrauchbar gemacht, dann ist der Hausratversicherer
der beste Ansprechpartner.
Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden am Auto, die durch
Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag entstanden sind. Ist das Blech
verbeult oder die Scheiben kaputt, werden die Reparaturkosten für
gewöhnlich in voller Höhe erstattet. Fahrzeughalter, deren Auto durch
ein Unwetter beschädigt wurde, sollten die Schäden mit einer Kamera
dokumentieren und diese binnen einer Woche dem Versicherer melden.
Pressekontakt:
Ansprechpartnerin:
Alina Schön
Tel.: 030 / 2020-5113
a.schoen(at)gdv.de