PresseKat - Staatsanwaltschaft Stuttgart nimmt Anklage gegen den Islam-Prediger Sven Lau zurück

Staatsanwaltschaft Stuttgart nimmt Anklage gegen den Islam-Prediger Sven Lau zurück

ID: 1062616

(ots) - Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die erst
Anfang Mai gegen den Islam-Prediger Sven Lau erhobene Anklage wegen
angeblicher Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat
(§89a des Strafgesetzbuches) zurückgenommen. Das hat die Stuttgarter
Staatsanwaltschaft gegenüber dem NDR und der Süddeutschen Zeitung
bestätigt. Lau wurde am Mittwoch aus der Untersuchungshaft entlassen.

Der deutsche Islam-Prediger war Ende Februar 2014 in
Mönchengladbach verhaftet worden. Ihm wurde vorgeworfen, angeblich
eine Untergruppe der Milizen "Islamischer Staat im Irak und der
Levante" unterstützt zu haben. Der Konvertit habe, so der Vorwurf,
Islamisten "angestiftet", gegen die syrische Regierung zu kämpfen. So
habe er Dritte animiert, von Deutschland aus Nachtsichtgeräte,
Tarnkleidung und Geld nach Syrien zu bringen.

Die Bundesanwaltschaft hatte früh zu dem Fall Lau erklärt, für
einen Terrorismusverdacht nach §129a (Unterstützung einer
terroristischen Vereinigung) lägen allenfalls "vage Anhaltspunkte"
vor. Deshalb übernahm sie das Verfahren nicht. Die Stuttgarter
Staatsanwaltschaft begründete jetzt die Rücknahme der Anklage mit
einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Mai. Der BGH
hatte, wie berichtet, ein Urteil gegen einen Bombenbauer aufgehoben
und erklärt, der erst 2009 geschaffene Antiterrorparagraf 89 a sei in
verfassungswidriger Weise überdehnt worden. Angesichts des Urteils
und der Auflagen des BGH, so eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft,
seien die Belege gegen Lau "zu dünn". "Wir hätten nachweisen müssen,
dass der Beschuldigte bereits fest entschlossen zu einer Tat war. Das
konnten wir nicht", erläuterte die Sprecherin auf Anfrage.

Die islamistische Szene in Deutschland hatte das Verfahren gegen
Lau seit der Festnahme für ihre Propaganda und die Mobilisierung




neuer Anhänger benutzt. Sie wertete den Fall als Beleg für die
"ungerechte Behandlung" durch die Behörden. Gegen Lau ist noch ein
Verfahren wegen §89a in Düsseldorf anhängig.



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Datum: 21.05.2014 - 18:05 Uhr
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