(ots) - So bitter das klingen mag: Der Tod des
Kunstbesitzers Cornelius Gurlitt kommt der Augsburger
Staatsanwaltschaft gelegen, denn mit dem Ableben des 81-Jährigen
enden die Ermittlungen, ohne zu einem Ergebnis gekommen zu sein.
Hätte die Staatsanwaltschaft irgendwann das Verfahren wegen
erwiesener Unschuld einstellen müssen, sie hätte viel erklären
müssen. Etwa, warum sie dem alten Mann vor Jahren 1406 Bilder
weggenommen hat, ohne dass es einen Hinweis dafür gab, dass die Werke
durch eine Straftat in Gurlitts Besitz gekommen waren. Es gab nur den
diffusen Verdacht, Gurlitt habe Raubkunst versteckt, was aber wohl
auch längst verjährt gewesen wäre.
Die Justiz ermittelte nur im Schneckentempo. Wie praktisch, dass
der scheue Senior keinen Anwalt hatte, der Druck gemacht hätte! Erst
als Reporter den Fall öffentlich machten, kam Bewegung in die Sache -
und Gurlitt erhielt vier Wochen vor seinem Tod alle Bilder zurück,
die bis auf wenige, die noch überprüft werden, als sein rechtmäßiges
Eigentum gelten.
Der Fall Gurlitt - er ist kein Ruhmensblatt für unseren
Rechtsstaat.
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Westfalen-Blatt
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Andreas Kolesch
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