WAZ: Das gute Recht des Beschuldigten. Kommentar von Stefan Wette
(ots) - Freundlich ist es nicht von Thomas Middelhoff, wenn
er frühere Ankündigungen ignoriert und vor dem Kölner Landgericht
plötzlich die Auskunft verweigert. Dass Gericht, Staatsanwalt und die
Verteidigung viel Zeit in die Vorbereitung seiner Vernehmung
investiert haben, ist für sie bitter. Aber deshalb muss man sein
Schweigen ja nicht "unverschämt" nennen. Denn Thomas Middelhoff hat
von seinem guten Recht Gebrauch gemacht, als Beschuldigter zu
schweigen. Dieses Recht gewährleistet es, dass ein Verdächtiger sich
nicht selbst belasten muss. Aufgabe des Staates ist es vielmehr, ihm
die Schuld zweifelsfrei nachzuweisen. Seine Auskunftsverweigerung
erinnert aber auch daran, dass für Thomas Middelhoff nicht mehr die
Regeln des "Big Business" gelten. Das Strafrecht hat jetzt das Sagen,
und dessen Regeln lassen sich nicht mehr mit einem Lächeln und
charmanten Beiträgen in einer Talkshow aushebeln. Ein früher
hochgelobter Manager, der "Big T" zweifellos war, muss jetzt um sein
Ansehen kämpfen. Staatsanwaltschaften ermitteln gegen ihn, ein
kleiner Teilkomplex wird ab dem heutigen Dienstag in Essen vor dem
Landgericht verhandelt. Welche Folgen die Arbeit der Strafjustiz
haben kann, sollte Middelhoff mal bei Uli Hoeneß erfragen.
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Datum: 05.05.2014 - 19:11 Uhr
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