(ots) - Das Bundeskabinett hat heute einen Gesetzentwurf
zur Erweiterung der Liste mit sicheren Herkunftsstaaten für
Asylverfahren beschlossen. Dazu erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Michael Frieser:
"Antragsteller aus Südosteuropa nehmen weiterhin einen sehr hohen
Prozentsatz bei neuen Asylverfahren ein. Allein im ersten Quartal
2014 kamen ein Viertel aller Antragsteller aus Serbien,
Bosnien-Herzegowina und Mazedonien.
Da die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl,
Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz bei den Antragstellern
jedoch nur in wenigen Einzelfällen vorliegen, ist es nur konsequent,
diese Staaten endlich als sichere Herkunftsstaaten einzustufen.
Dadurch kann das Asylverfahren deutlich beschleunigt werden. Zugleich
werden weitere Aufnahmekapazitäten für tatsächlich verfolgte
Antragsteller, wie beispielsweise aus Syrien oder Afghanistan
geschaffen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist daher zusammen
mit der geplanten Stellenaufstockung beim Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge ein wichtiger Baustein für eine Beschleunigung der
Asylverfahren in Deutschland.
Aus meiner Sicht sollte im Gesetzgebungsverfahren auch noch
geprüft werden, ob nicht Albanien ebenfalls als sicherer
Herkunftsstaat eingestuft werden könnte. Schließlich stieg die Zahl
der Antragsteller im ersten Quartal 2014 ebenfalls spürbar an, ohne
dass eine grundsätzliche Verfolgung der Antragsteller im Sinne des
Asylgesetzes erkennbar war."
Hintergrund:
Der heute vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur
Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur
Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete
Ausländer stuft die Länder Serbien, Bosnien-Herzegowina und
Mazedonien als sichere Herkunftsstaaten ein, sodass Asylanträge von
Staatsangehörigen aus den vorgenannten Staaten schneller bearbeitet
und entschieden werden können. Er sieht zudem vor, dass Asylbewerber
zukünftig bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland einer
Beschäftigung nachgehen können.
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