PresseKat - Steuerhinterziehung: schärfere Regeln für Selbstanzeige geplant - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuer

Steuerhinterziehung: schärfere Regeln für Selbstanzeige geplant - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater

ID: 1046588

(ots) - Für Steuerhinterzieher wird die Luft immer dünner.
Die Finanzminister der Länder einigten sich jetzt, die Regeln für die
strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung deutlich zu
verschärfen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart
http://www.grprainer.com/Steuerrecht.html führen aus: Die Diskussion
um die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist nach
den prominenten Fällen in der jüngeren Vergangenheit wieder neu
entbrannt. Die Forderungen gehen so weit, die strafbefreiende
Selbstanzeige ganz abzuschaffen.

Soweit wollten die Finanzminister der Länder nicht gehen.
Einigkeit besteht aber darin, die Regeln für die Selbstanzeige
deutlich zu verschärfen. So soll der Zeitraum für die Offenlegung der
falschen Steuerangaben von fünf auf zehn Jahre ausgedehnt werden.
Auch der Strafzuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung soll
verdoppelt werden. Bei Steuerhinterziehungen, die 50.000 Euro
übersteigen, soll er künftig zehn Prozent betragen. Noch unklar ist,
ob auch bei Steuerhinterziehungen von weniger als 50.000 Euro ein
Strafzuschlag erhoben wird. Ebenfalls diskutiert wird die Frage, ob
bei höheren Hinterziehungsbeträgen die Straffreiheit bei einer
Selbstanzeige nicht mehr gewährleistet wird.

Darüber hinaus soll auch die Strafverfolgungsverjährung auf zehn
Jahre ausgedehnt werden. Bis zum Mai sollen die strittigen Fragen
geklärt werden. Viele Politiker vertreten allerdings die Auffassung,
dass die Selbstanzeige bei allen Verschärfungen noch händelbar
bleiben müsse. In jedem Fall zeigt die Diskussion schon Wirkung. Nach
Medienberichten melden die Finanzämter schon jetzt einen sprunghaften
Anstieg der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung.

Auch wenn die Regeln künftig wohl deutlich verschärft werden,




bleibt die strafbefreiende Selbstanzeige für Steuerhinterzieher wohl
die Möglichkeit, den Weg in die Legalität zurückzufinden. Prominente
Beispiele zeigen aber auch, dass es keineswegs einfach ist, eine
Selbstanzeige so zu verfassen, dass auch die Straffreiheit eintritt.
Auf jeden Fall muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden,
also bevor die Finanzbehörden Ermittlungen aufgenommen haben, und sie
muss vollumfassend sein, d.h. alles muss mit den entsprechenden
Unterlagen auf den Tisch. Für einen Laien ist dies nicht zu
bewerkstelligen. Wer eine Selbstanzeige stellen möchte, sollte sich
daher an einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt wenden, damit
am Ende auch die Straffreiheit steht.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

Über GRP Rainer

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine
überregionale, steuerrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den
Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg,
München, Stuttgart berät die Kanzlei im Steuerrecht.



Pressekontakt:
Michael Rainer
Rechtsanwalt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln

Telefon: +49 221 2722750
info(at)grprainer.com
www.grprainer.com


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Frühjahrsputz ohne Dampfreiniger geht gar nicht (AUDIO) Wie man Kindern ein gutes Vorbild ist -  Unser Nachwuchs orientiert sich nicht nur an den Eltern
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.04.2014 - 07:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1046588
Anzahl Zeichen: 3486

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Köln



Kategorie:

Vermischtes



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Steuerhinterziehung: schärfere Regeln für Selbstanzeige geplant - GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP