(ots) - Der alte Herr konnte einem herzlich leid tun. Und ob
mit der vermeintlich so großherzigen Geste der Augsburger
Staatsanwaltschaft, ihm jetzt seine Bilder zurückzugeben, wieder
alles im Lot ist, darf bezweifelt werden. Cornelius Gurlitt, Sohn des
Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt, der im Dritten Reich auch für die
Nazis gearbeitete hatte, war im Februar 2012 auf der Basis eines -
mit Verlaub - läppischen und bis heute nicht bewiesenen
Devisenvergehens von der Staatsanwaltschaft in seiner Münchner
Wohnung heimgesucht und dort der vom Vater geerbten Kunstsammlung
beraubt worden. Die Unverhältnismäßigkeit der Aktion ist längst
unstrittig - mittlerweile darf in diesem Zusammenhang ohne
Einschränkung von Unrecht gesprochen werden. Ein Wort der Einsicht,
ein Versuch der Entschuldigung wäre da das Mindeste gewesen, was der
derart Bedrängte von Seiten der Justiz hätte erwarten dürfen. Statt
dessen dünne Erklärungsversuche, man sei vor zwei Jahren "von der
Rechtmäßigkeit der Maßnahme" überzeugt gewesen. Ja was denn sonst!
Natürlich gibt es für den ganzen Übereifer eine ehrenwerte Erklärung.
Da der Erwerb von Teilen der in Frage stehenden Sammlung in die
Nazi-Zeit fällt und möglicherweise auch mit dem staatlichen
Bilderraub im Vorfeld der Propaganda-Ausstellung "Entartete Kunst" in
München 1937 zusammenhängt, ist der Versuch, beim zufälligen
Aufspüren eines solchen Kunstkonvoluts eine späte ausgleichende
Gerechtigkeit walten zu lassen, nur zu verständlich. Aber doch bitte
nicht unter Ausklammerung aller geltenden Gesetze, von denen die
Verjährungsfrist von 30 Jahren bei derlei Eigentumsfragen nur eines
ist!
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