(ots) - Der Bundesrat hat sich - mit den Stimmen
Baden-Württembergs - dafür ausgesprochen, dass Landgerichte Kammern
für internationale Handelssachen einrichten können, die durchgehend
in englischer Sprache verhandeln. Und nicht auf Deutsch. Doch ruhig
Blut! Ein "Dammbruch" ist das nicht...Urteile werden im Namen des
Volkes gefällt. Und dieser Grundsatz darf nicht zur belanglosen
Floskel verkommen. Das Volk aber spricht Deutsch. Beeinträchtigt
also die Gerichtssprache Englisch nicht über Gebühr den Anspruch auf
Öffentlichkeit eines Verfahrens? Ob die deutsche Justiz ihre
Sprachfertigkeit nicht auch ein wenig überschätzt, das wäre dann
die nächste Frage.
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Sonntag aktuell
Joachim Volk
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