(ots) - Die offenen Flanken einer 'wilden Ehe' werden
unterschätzt. "Die nichteheliche Lebensgemeinschaft bietet nicht den
gleichen Schutz wie die Ehe. Wer trotzdem ohne Trauschein gemeinsam
alt werden möchte, muss diese Beziehung rechtlich absichern",
empfiehlt Rechtsanwalt Dietmar Kurze vom Verband VorsorgeAnwalt e.V.
in Berlin.
Wichtig ist der rechtliche Flankenschutz vor allem bei Paaren, die
in einer Immobilie wohnen, die nur einem der beiden Lebensgefährten
gehört. Hier droht dem Zweiten im Bunde im Alter der Rausschmiss
durch Erben oder Betreuer.
Stirbt der Immobilieneigentümer, können die Erben vom
nichtehelichen Lebensgefährten des Verstorbenen die Räumung und
Herausgabe der Wohnung verlangen. "Anders der Fall, wenn der
Verstorbene dem nichtehelichen Lebensgefährten ein lebenslanges
Wohnungsrecht eingeräumt hat", sagt Kurze, Fachanwalt für Erbrecht.
Ähnlich ist die Lage, wenn Unfall oder Demenz den
Immobilieneigentümer schachmatt setzen. "Im Betreuungsfall hängt für
nichteheliche Lebensgefährten viel von einer Vorsorgevollmacht ab.
Mit dieser bestimmen Menschen frühzeitig, wer für sie die
Entscheidungen treffen darf, falls sie selbst dazu nicht mehr in der
Lage sind", erklärt Vorsorgeanwalt Kurze.
Ohne Vorsorgevollmacht setzen Gerichte einen Betreuer ein, oft
einen Fremden. Soll dieser für den Betreuten die Immobilie verwalten,
droht dem nichtehelichen Partner Ungemach. "Der Betreuer wird vom
nichtehelichen Lebensgefährten des Betreuten eine marktübliche Miete
verlangen oder ihn vor die Türe setzen", warnt Rechtsanwalt Kurze.
Der Betreuer muss nicht einmal berücksichtigen, dass die
nichtehelichen Lebensgefährten Jahrzehnte ohne Mietvereinbarung
zusammengewohnt haben. Auch der persönliche Pflegeeinsatz des
Lebensgefährten schützt nicht vor dem Rausschmiss.
Die Problemlösung für nichteheliche Lebensgemeinschaften sieht so
aus: "Böse Überraschungen im Alter lassen sich mit einer Kombination
aus Vorsorgevollmacht, Testament und Wohnungsrecht verhindern", sagt
Kurze. Die Rechtsanwälte des Verbandes VorsorgeAnwalt e.V. bieten die
folgenden Leistungen:
- Vorsorgevollmacht, Vorsorgevertrag, Patientenverfügung
- Übernahme von Bevollmächtigungen
- Vertretung in betreuungsrechtlichen Verfahren
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