Freiwillige Beiträge sichern Rentenansprüche - Zahlfrist für das Jahr 2013 endet am 31. März 2014
(ots) - In diesem Jahr besteht noch bis zum 31. März 2014
die Möglichkeit, freiwillige Beiträge zur gesetzlichen
Rentenversicherung rückwirkend für das Jahr 2013 zu zahlen. Darauf
weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.
Durch die Zahlung von freiwilligen Beiträgen können Wartezeiten
erfüllt und Rentenanwartschaften aufrechterhalten oder erhöht werden.
Gerade Versicherte, die ihren Anspruch auf eine Rente wegen
verminderter Erwerbsfähigkeit durch freiwillige Beiträge sichern,
sollten die Frist daher nicht versäumen.
Bei einer nachträglichen Zahlung für das Jahr 2013 kann die
Beitragshöhe zwischen dem Mindestbeitrag von 85,05 Euro monatlich und
dem Höchstbeitrag von 1.096,20 Euro monatlich frei gewählt werden.
Wer in Deutschland wohnt, hier nicht versicherungspflichtig ist
und keine volle Altersrente bezieht, kann sich ab Vollendung des 16.
Lebensjahres freiwillig versichern. Dies gilt auch für Deutsche, die
im Ausland wohnen.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter
www.deutsche-rentenversicherung.de oder beim kostenlosen
Servicetelefon unter 0800 10004800.
Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Tel.: 030 865-89178
Fax: 030 865-27379
Mail: pressestelle(at)drv-bund.de
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Datum: 10.03.2014 - 10:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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