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Preistransparenz beim Energie-Einkauf

ID: 1027433

Verlässliche Angaben erleichtern Betriebskalkulation

(firmenpresse) - sup.- Preistransparenz bei den Geschäftspartnern und Zulieferern ist eine Voraussetzung für jede unternehmerische Kalkulation. Das gilt für große Konzerne ebenso wie für mittelständische Firmen oder kleinere Gewerbebetriebe. Wichtig sind die Berechenbarkeit und die Verlässlichkeit von Angeboten gerade beim Einkauf von Energie. Natürlich kann niemand die künftige Entwicklung beispielsweise der Betriebskosten für Wärme exakt vorhersagen. Das ist eine unbekannte Größe im zukünftigen Geschäftsverlauf, von der der eigene Betrieb ebenso betroffen ist wie die Konkurrenz. Zum Wettbewerbsnachteil kann es jedoch werden, wenn die aktuellen Angebote des gewählten Energielieferanten schwer überschaubar sind oder verdeckte Aufschläge enthalten. Deshalb sollte bei der Auswahl von Energie-Dienstleistern großer Wert auf vergleichbare Preisangaben gelegt werden. Denn gerade an Standorten, an denen die Brennstoffvorräte für die Wärmeerzeugung per Tankwagen zum Betriebsgebäude geliefert werden, kann eine geschickte Disposition die Kosten über Bestellmenge, Kaufzeitpunkt und Lieferantenauswahl deutlich beeinflussen.

Um die dafür erforderliche Transparenz der Angebote zu gewährleisten, bietet sich das RAL-Gütezeichen Energiehandel als Auswahlkriterium für Brennstoffbestellungen an. Händler, die dieses anerkannte Qualitätsprädikat führen dürfen, haben jederzeit tagesaktuelle Preislisten für alle angebotenen Brennstoffe bereitzustellen. Diese Listen müssen echte Endpreise enthalten, also Bruttobeträge ohne das Risiko weiterer Aufschläge. Darüber hinaus werden bei den umfangreichen Kontrollen vor einer Gütezeichen-Vergabe auch die Befüll- und Messanlagen der Lieferfahrzeuge inspiziert. So kann verhindert werden, dass über den Energiebedarf einer Firma hinaus durch möglicherweise fehlerhafte Mengenzähler bei der Lieferung unnötige Ausgaben verursacht werden. Auch die Produktgüte der Brennstoffe kommt auf den Prüfstand. Ob z. B. Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets oder auch Kraftstoffe wie Diesel und Biodiesel allen gesetzlichen Normen entsprechen, kann der Abnehmer meistens nicht überprüfen. Dies übernehmen dann gewissermaßen stellvertretend spezialisierte Sachverständige im Rahmen der wiederkehrenden Kontrollen nach den RAL-Prüfbestimmungen. Firmen, die einen Anbieter mit RAL-Gütezeichen kontaktieren möchten, finden eine Liste der bereits ausgezeichneten




Energiehändler unter www.guetezeichen-energiehandel.de.


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Datum: 04.03.2014 - 13:25 Uhr
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