(ots) - Die Behauptung der Ankläger, Christian Wulff habe
sich von seinem Freund, dem Film-Manager David Groenewold zu einer
Ãœbernachtung im Hotel und zur Bewirtung auf dem Oktoberfest im Wert
von rund 700 Euro einladen lassen und im Gegenzug bei Siemens um
Unterstützung eines Filmprojekts Groenewolds gebeten, war nie mehr
als eine Behauptung. Die Staats-anwaltschaft war die einzige, die
daran glaubte. Und bis zum Schluss hat sie so verbissen daran
geglaubt, dass das Verfahren zur Groteske zu werden drohte. Die
Ankläger würden dem Rechtsfrieden im Land einen guten Dienst
erweisen, wenn sie auf Revision beim Bundesgerichtshof verzichteten.
Natürlich ist es eine gute Nachricht, dass es in Deutschland
weiterhin keinen vorbestraften Ex-Bundespräsidenten gibt. Aber es
bleibt bei der schlechten Nachricht, dass es in Deutschland einen
ehemaligen Bundespräsidenten gibt, der sein Ansehen und das Vertrauen
mit Halb- und Unwahrheiten verspielt hat.
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Hartmut Augustin
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