PresseKat - Proven Oil Canada (POC): Vorabauszahlungen an Anleger offenbar eingestellt

Proven Oil Canada (POC): Vorabauszahlungen an Anleger offenbar eingestellt

ID: 1023996

Proven Oil Canada (POC): Vorabauszahlungen an Anleger offenbar eingestellt

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Proven-Oil-Canada-POC.html Anleger, die in POC-Fonds investiert haben, sollen offenbar vorerst keine Vorabauszahlungen mehr erhalten. Das berichtet das "fondstelegramm".

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Vorabauszahlungen von jährlich 12 Prozent hatte Proven Oil Canada den Anlegern versprochen. Zuletzt häuften sich allerdings die Probleme. Transportschwierigkeiten und schlechte Anbindung an die Weltmärkte erschweren unter anderem den Wettbewerb für kanadisches Öl. POC bemühe sich nun, die Produktivität zu steigern. Vorabauszahlungen an die Anleger stehen daher wohl erst mal hinten an.

Als Mitte 2013 die Zusammenlegung der Fonds-Gesellschaften zu einer Master-LP beschlossen wurde, wurde auch die Aufnahme von Fremdkapital geregelt. Auch diese Bankdarlehen müssen bedient werden.

Für die Anleger stellt sich angesichts der jüngsten Entwicklungen natürlich die Frage, was aus ihrer Kapitalanlage wird. 12 Prozent Vorabauszahlungen jährlich ließen die Investition in POC-Fonds sicherlich sehr attraktiv erscheinen. Allerdings beruhten diese Vorabauszahlungen nicht auf konkreten Geschäftszahlen. Vorabauszahlungen werden aber auf Gewinne ausgeschüttet - und die müssen wohl erst noch erzielt werden.

Allerdings hätten die Anleger im Beratungsgespräch auch umfassend über diese Tatsache aufgeklärt werden müssen. Ebenso wie über eine Reihe weiterer Risiken im Zusammenhang mit ihrer Kapitalanlage, wie zum Beispiel mögliche Wechselkursverluste oder schwankende Nachfrage nach Öl und Gas auf den Weltmärkten. Von daher kann eine Investition in POC-Fonds kaum als eine sichere Altersvorsorge angesehen werden. Auch die Zusammenlegung der Fonds zu einer Master-LP und die Aufnahme von Fremdkapital haben die Ausgangsvoraussetzungen, unter denen die Anleger investiert haben, geändert.




Angesichts dieser Entwicklung können die Anleger ihre Ansprüche auf Schadensersatz rechtlich überprüfen lassen. Dazu sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob korrekt und umfassend über die Risiken aufgeklärt wurde, ob die Angaben in den Verkaufsprospekten vollständig und wahrheitsgemäß sind und ob die Anleger über die Provisionen für die Vermittler ordnungsgemäß aufgeklärt wurden. Ist dies nicht der Fall, können ggfs. Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

http://www.grprainer.com/Proven-Oil-Canada-POC.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Thüringische Landeszeitung: Opfergabe an Union / Kommentar von Matthias Benkenstein zum Fall Edathy Abschied von Neutralität und Menschenrechtsschutz? / Rassendiskriminierung: Passive Haltung der Schweiz vor EGMR-Entscheid?
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 25.02.2014 - 08:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1023996
Anzahl Zeichen: 2685

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 0221-2722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Proven Oil Canada (POC): Vorabauszahlungen an Anleger offenbar eingestellt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP