PresseKat - Großveranstaltungen auf dem Prüfstand?

Großveranstaltungen auf dem Prüfstand?

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(PresseBox) - Großveranstaltungen sind in vielerlei Hinsicht ?groß?: Viele Besucher, eine große Veranstaltungsfläche, viele beteiligte Dienstleister und Beschäftigte, lange Vorbereitungszeiten, ein großes Budget usw.
Je größer und komplexer aber eine Veranstaltung ist, desto höher sind die Anforderungen an die Verantwortlichen: Damit sind zwar nicht die Vorschriften gemeint, die ändern sich mit der Veranstaltungsgröße nur marginal, sondern eher die Anforderungen an Organisation und Struktur: Irgendwann muss ein Strich gezogen werden?
Irgendwann ist aber auch eine Veranstaltung derart komplex/kompliziert, dass geprüft werden muss, ob der Veranstalter diese Veranstaltung überhaupt durchführen kann bzw. darf: Ist er nämlich aufgrund der Komplexität damit überfordert, dann kann er sie auch nicht durchführen.
Indizien dafür können z.B. sein:
?Eine hohe Anzahl von Beteiligten, die zeitlich, zahlenmäßig und platzmäßig fein aufeinander abgestimmt sein müssten, damit die Veranstaltung reibungslos funktioniert.
?eine große oder komplexe Veranstaltungsfläche, die eine Koordination der Abläufe erschwert,
?derart umfangreiche Sicherheitskonzeption, dass die Verantwortlichen das Konzept nicht mehr verarbeiten oder umsetzen können,
?unerfahrene Beteiligte,
?geringes Budget im Verhältnis zur Veranstaltungsgröße,
?Spardruck,
?Zeitdruck u. v. m.
Ein Argument, die Veranstaltung trotzdem durchzuführen, kann jedenfalls nicht sein: ?Sonst gäbe es ja keine Großveranstaltungen mehr?. Schließlich steht ja auch nirgendwo, dass es Großveranstaltungen geben muss, damit die Welt sich weiterdreht?
Allgemein sollte man sich vergegenwärtigen: Es muss nicht jede Veranstaltung um der Veranstaltung willen geben. Sind die Verantwortlichen nicht bereit, so viel Geld in die Hand zu nehmen, um ihre Veranstaltung so zu strukturieren, dass keine Besucher und Dritte gefährdet werden, dann darf die Veranstaltung so auch nicht stattfinden: Sie wäre so zu schrumpfen, dass sie für den Verantwortlichen wieder händelbar ist.




Thomas Waetke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
Justitiar des Bundesverbandes Veranstaltungssicherheit (bvvs.org)

Schutt, Waetke Rechtsanwälte & Fachanwälte - IT-Recht, Veranstaltungsrecht, Urheberrecht
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Timo Schutt - Fachanwalt für IT-Recht, Dozent
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Datum: 20.02.2014 - 11:04 Uhr
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