Durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“ ist es zum 1.11.2008 zu mehr als nur kosmetischen Änderungen beim GmbH-Recht gekommen
(firmenpresse) - Durch das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“ ist es zum 1.11.2008 zu mehr als nur kosmetischen Änderungen beim GmbH-Recht gekommen:
• Das neue GmbH-Recht kennt jetzt zwei Varianten der GmbH. Neben die bewährte GmbH mit einem Mindeststammkapital von 25.000 Euro tritt die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (§ 5a GmbHG)
• Vereinfachungen im Recht der GmbH und mehr Flexibilität, aber auch mehr Pflichten und Haftungsprobleme für Gesellschafter
• Eine Unterscheidung zwischen „kapitalersetzenden“ und „normalen“ Gesellschafterdarlehen gibt es nicht mehr.
• Der zweistufige Überschuldenbegriff wurde durch das FinanzmarktStabG wieder eingeführt.
Nach einem drei Viertel Jahr liegen nun erste Erfahrungen vor, die beim Bread `n Talk, dem neuen Veranstaltungsangebot des Management-Kollegs der AHF Geschäftsführungs GmbH diskutiert werden sollen.
Themenfrühstücke bieten die Möglichkeit, sozusagen en passant, wichtige Themen in komprimierter Form zu diskutieren. Diese Veranstaltungsform wendet sich an Journalisten und aktive Unternehmer mit wenig Zeit. Denn frühstücken muss jeder.
Als fachkundiger Gesprächspartner steht Uwe H. Berlo, Jurist und Unternehmensberater mit dem Schwerpunkt Krisenmanagement zur Verfügung.
Verantworlich für diese Meldung
Claudia Bach
Management-Kolleg
AHF Geschäftsführungs GmbH
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