PresseKat - Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR Urteil zum Elternunterhalt Rabenvaters Lohn WOLFGANG MULKE

Neue Westfälische (Bielefeld): KOMMENTAR
Urteil zum Elternunterhalt
Rabenvaters Lohn
WOLFGANG MULKE, BERLIN

ID: 1018812

(ots) - Der Bundesgerichtshof hat eine zunächst schwer
verdauliche Entscheidung getroffen. Erwachsene Kinder müssen für ihre
Rabenväter oder -mütter auch dann die Heimkosten im Alter mittragen,
wenn sie schon vor Jahrzehnten von ihnen verlassen wurden. Da fühlt
man mit dem Kläger, der dies verweigern wollte und jetzt einige
Tausend Euro an das Sozialamt überweisen muss. Dieser Richterspruch
erscheint ungerecht, ist es aber nicht. Der Vater hat sich zwar nicht
so verhalten, wie man es von einem liebenden Familien-oberhaupt
erwarten könnte. Darf er da trotzdem noch Dank-barkeit im Sinne von
Unterhalt erwarten? Menschlich wohl nicht, juristisch schon. Denn der
Vater hat ja auch in diesem Falle eine erhebliche Vorleistung
erbracht und den Sohn erst einmal - wie fürsorglich, weiß man
naturgemäß nicht - großgezogen. Er hat sich damit seiner
Verantwortung gestellt und vermutlich auch finanziell einiges dafür
aufgewandt. Auch wenn es zwischenzeitlich ein Zerwürfnis gab, bleibt
das Kind damit auch in der Verantwortung, wenn sich der
Fürsorgebedarf umkehrt. Ganz anders liegt der Fall, wenn ein
Elternteil erst sein Kind nachhaltig schädigt, zum Beispiel durch
Misshandlung oder Vernachlässigung in frühen Lebensjahren. Dann ist
die späte Forderung nach Unterhalt nicht mehr zu rechtfertigen. Und
so sieht es auch die Rechtsprechung. Die Entscheidung des BGH ist
damit gut vertretbar. Ob die geltende Rechtslage aber auch zukünftig
tragfähig ist, steht auf einem anderen Blatt. Die traditionell
langandauernde familiäre Bindung zwischen den Eltern und zwischen
Eltern und Kindern hat sich teilweise aufgelöst. Viele Paare trennen
sich wieder, die Partner gehen neue Beziehungen ein, und es gibt
Ersatzpapas und -mamas. Wer hat nun Anspruch auf gegenseitigen
Beistand? Der Erzeuger oder der Erzieher? Mit den alten Losungen zu




familiären Pflichten kommt man da nicht mehr weiter. Vermutlich wird
sich der Gesetzgeber dazu bald eine Lösung einfallen lassen müssen.



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Datum: 12.02.2014 - 20:35 Uhr
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