(ots) - 
- Im Jahr 2013 hat der Umsatz der Hersteller im patentfreien 
Arzneimittelmarkt um 4,3 % abgenommen.
- Im Gegensatz dazu ist der Umsatz der Hersteller im 
patentgeschützten Arzneimittelmarkt um 9,8 % angestiegen.
- Zum geplanten Verzicht auf den sogenannten 
AMNOG-Bestandsmarktaufruf patentgeschützter Arzneimittel und dessen 
finanzieller Kompensation dürfen daher nicht ausgerechnet Generika 
herangezogen werden, die eine Breitenversorgung in Deutschland zu 
günstigen Arzneimittelpreisen gewährleisten.
   Im Jahr 2013 betrug der Umsatz der Arzneimittel, die zugunsten der
gesetzlichen Krankenkassen verordnet wurden, nach Analysen des 
Marktforschungsinstituts IMS HEALTH zu Werkspreisen und unter 
Berücksichtigung der in 2013 geltenden gesetzlichen Herstellerrabatte
rund 19,8 Mrd. Euro. Davon entfielen 12,2 Mrd. Euro auf 
patentgeschützte Arzneimittel, ein Zuwachs von knapp 10 %. 
Demgegenüber ist der patentfreie Markt um 4,3 % auf 7,6 Mrd. Euro 
zurückgegangen.
   Der patentfreie Arzneimittelmarkt unterteilt sich wiederum in zwei
Segmente: Zum einen in die patentfreien Erstanbieterprodukte mit 
einem Umsatz von rund 3 Mrd. Euro und zum anderen in den 
Generikamarkt. Hier wurden in 2013 preiswerte Generika für 4,6 Mrd. 
Euro von den niedergelassenen Ärzten zu Lasten der GKV verordnet - 
dabei sind die Rabatte aus individuellen Rabattverträgen allerdings 
noch nicht einmal berücksichtigt. Laut Hochrechnungen von IMS HEALTH 
betrugen diese Rabatte im Jahr 2013 über 2,5 Mrd. Euro. Der Großteil 
davon entfällt auf Generika, so dass sich das reale Umsatzvolumen der
Generika halbiert. Im Ergebnis entfielen auf Generika Ausgaben von 
ca. 2,3 Mrd. Euro - gleichbedeutend mit 7,3 % der Gesamtausgaben der 
GKV für Arzneimittel und das bei einem Versorgungsanteil an 
Tagestherapiedosen von 73 %. Damit entfällt jede Begründung einer 
vermeintlich überfälligen Anhebung eines "Mengenrabatts" für 
Generika.
   Diese Daten gilt es im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur 
Erhöhung der Zwangsrabatts auf Arzneimittel zu berücksichtigen. Zur 
finanziellen Kompensation des Verzichts auf den sogenannten 
AMNOG-Bestandsmarktaufruf sollen nämlich das Preismoratorium auf 
Arzneimittel nahtlos verlängert und der generelle Herstellerrabatt 
von 6 % auf 7 % angehoben werden. Bliebe es bei dem aktuellen 
Gesetzentwurf, würden auch die bereits sehr preiswerten Generika 
zusätzlich belastet, um hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel zu
entlasten.
   Weder zielt das AMNOG auf Generika, noch ist eine Anhebung eines 
"Mengenrabatts" auf Generika begründbar, da die GKV für immer mehr 
Generikaversorgung real immer weniger aufwendet. Im Interesse einer 
nachhaltigen Arzneimittelversorgung sollte daher klargestellt werden,
dass Generika nicht von den geplanten Kostendämpfungsmaßnahmen 
erfasst werden.
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