(ots) -
- Im Jahr 2013 hat der Umsatz der Hersteller im patentfreien
Arzneimittelmarkt um 4,3 % abgenommen.
- Im Gegensatz dazu ist der Umsatz der Hersteller im
patentgeschützten Arzneimittelmarkt um 9,8 % angestiegen.
- Zum geplanten Verzicht auf den sogenannten
AMNOG-Bestandsmarktaufruf patentgeschützter Arzneimittel und dessen
finanzieller Kompensation dürfen daher nicht ausgerechnet Generika
herangezogen werden, die eine Breitenversorgung in Deutschland zu
günstigen Arzneimittelpreisen gewährleisten.
Im Jahr 2013 betrug der Umsatz der Arzneimittel, die zugunsten der
gesetzlichen Krankenkassen verordnet wurden, nach Analysen des
Marktforschungsinstituts IMS HEALTH zu Werkspreisen und unter
Berücksichtigung der in 2013 geltenden gesetzlichen Herstellerrabatte
rund 19,8 Mrd. Euro. Davon entfielen 12,2 Mrd. Euro auf
patentgeschützte Arzneimittel, ein Zuwachs von knapp 10 %.
Demgegenüber ist der patentfreie Markt um 4,3 % auf 7,6 Mrd. Euro
zurückgegangen.
Der patentfreie Arzneimittelmarkt unterteilt sich wiederum in zwei
Segmente: Zum einen in die patentfreien Erstanbieterprodukte mit
einem Umsatz von rund 3 Mrd. Euro und zum anderen in den
Generikamarkt. Hier wurden in 2013 preiswerte Generika für 4,6 Mrd.
Euro von den niedergelassenen Ärzten zu Lasten der GKV verordnet -
dabei sind die Rabatte aus individuellen Rabattverträgen allerdings
noch nicht einmal berücksichtigt. Laut Hochrechnungen von IMS HEALTH
betrugen diese Rabatte im Jahr 2013 über 2,5 Mrd. Euro. Der Großteil
davon entfällt auf Generika, so dass sich das reale Umsatzvolumen der
Generika halbiert. Im Ergebnis entfielen auf Generika Ausgaben von
ca. 2,3 Mrd. Euro - gleichbedeutend mit 7,3 % der Gesamtausgaben der
GKV für Arzneimittel und das bei einem Versorgungsanteil an
Tagestherapiedosen von 73 %. Damit entfällt jede Begründung einer
vermeintlich überfälligen Anhebung eines "Mengenrabatts" für
Generika.
Diese Daten gilt es im aktuellen Gesetzgebungsverfahren zur
Erhöhung der Zwangsrabatts auf Arzneimittel zu berücksichtigen. Zur
finanziellen Kompensation des Verzichts auf den sogenannten
AMNOG-Bestandsmarktaufruf sollen nämlich das Preismoratorium auf
Arzneimittel nahtlos verlängert und der generelle Herstellerrabatt
von 6 % auf 7 % angehoben werden. Bliebe es bei dem aktuellen
Gesetzentwurf, würden auch die bereits sehr preiswerten Generika
zusätzlich belastet, um hochpreisige patentgeschützte Arzneimittel zu
entlasten.
Weder zielt das AMNOG auf Generika, noch ist eine Anhebung eines
"Mengenrabatts" auf Generika begründbar, da die GKV für immer mehr
Generikaversorgung real immer weniger aufwendet. Im Interesse einer
nachhaltigen Arzneimittelversorgung sollte daher klargestellt werden,
dass Generika nicht von den geplanten Kostendämpfungsmaßnahmen
erfasst werden.
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