An Unternehmen werden vielfältige Anforderungen bezüglich Arbeitssicherheit, Laborsicherheit, Brandschutz, Feuerverhütung oder Umweltschutz gestellt - Sicherheitsbehälter helfen Ihnen dabei, diese Anforderungen zu erfüllen.
(firmenpresse) - Gefahrstoffe rechtlich einwandfrei lagern und transportieren
An Unternehmen werden vielfältige Anforderungen bezüglich Arbeitssicherheit, Laborsicherheit, Brandschutz, Feuerverhütung oder Umweltschutz gestellt - Rötzmeier Sicherheitsbehälter helfen Ihnen dabei, diese Anforderungen zu erfüllen.
Wegen der hohen chemischen Beständigkeit werden Sicherheitsbehälter in den verschiedensten Bereichen verwendet: Sie werden in Industriebetrieben, Laboratorien, Forschungseinrichtungen und Universitäten im täglichen Ablauf zum genauen Dosieren, Befüllen und Umfüllen genutzt. Sie eignen sich außerdem als Lagerbehälter für die dauerhafte Aufbewahrung von Chemikalien und bieten als Transportbehälter für den Transport von gefährlichen Flüssigkeiten und Gefahrgut auf öffentlichen Verkehrswegen maximale Sicherheit.
Der Anwender erfüllt mit Rötzmeier Sicherheitsbehältern nationale und internationale Vorschriften zum Umgang mit Gefahrstoffen. Für die innerbetriebliche Verwendung ist in Deutschland zunächst die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zu beachten. Sie regelt die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln im Sinne des Arbeitsschutzes. Auch Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind in diesem Zusammenhang zu beachten. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) beschreibt speziell Anforderungen an den Umgang mit Gefahrstoffen. Grundlage für sicheres Arbeiten in Laboren bildet die Laborrichtlinie.
Für einen sicheren Transfer von gefährlichen Flüssigkeiten und Gefahrgut auf öffentlichen Verkehrswegen ist in erster Linie das Gefahrengutbeförderungsgesetz (GBefGG) zu beachten. Es regelt die Grundlagen des Transportes von Gefahrgütern. Daneben enthalten die Gefahrengutverordnung Straße und Eisenbahn (GGVSE), die Gefahrengutverordnung See (GGVSee) sowie die Bekanntmachung und Erlaubnis zur Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr durch Luftfahrtunternehmen die speziellen Anforderungen an den Transport von Gefahrgütern auf dem entsprechenden Verkehrsweg.
Auf internationaler Ebene gilt eine Vielzahl einzelstaatlicher Vorgaben. Innerhalb der Europäischen Union sind für einen sicheren Transfer von gefährlichen Flüssigkeiten und Gefahrgut auf öffentlichen Verkehrswegen insbesondere die zu GGVSE/GGVSee korrespondierenden Vorschriften ADR (Straße), RID (Eisenbahn), IMDG-Code (See) und ICAO-TI (Luft) zu beachten.
Für alle Fragen zur sicheren Verwendung von Gefahrstoffen im Betrieb oder des sicheren Transfers von Gefahrgut auf öffentlichen Verkehrswegen ist zusätzlich der/die zuständige Sicherheitsbeauftragte einzuschalten. Diese/r beantwortet alle Fragen zu den relevanten Gesetzen und Vorschriften.
Pressekontakt:
Rötzmeier Sicherheitsbehälter OHG
Gerhard Fraune, Geschäftsführer
Holser Heide 33
33154 Salzkotten
mail(at)roetzmeier.de
http://www.roetzmeier.de
Tel.: +49 (0) 5258 8077
Fax: +49 (0) 5258 5902
Zum Unternehmen:
Rötzmeier Sicherheitsbehälter stammen aus deutscher Manufaktur mit regionalen Zulieferern. Das Familienunternehmen ist im ostwestfälischen Salzkotten angesiedelt. Mit über 45 Jahren Erfahrung in der Edelstahlverarbeitung und ständigem Bestreben nach Innovationen und Verbesserungen in der Sicherheitstechnik bieten Produkte aus dem Unternehmen Rötzmeier Sicherheitsbehälter bestmögliche Qualität für den Umgang mit Gefahrstoffen.