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Abfindung bei Kündigung scharf-und-wolter

ID: 1005282

Jeder Arbeitnehmer, der eine Kündigung erhalten hat sollte sich auch über eine eventuelle Abfindung informieren.

(firmenpresse) - Sollte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer auflösen, dann muss der Arbeitgeber durch ein Urteil des Arbeitsgerichtes eine Geldleistung als Abfindung zahlen (§ 9 KSchG). Sollte das Arbeitsgericht aber feststellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde, so kann der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 S.1 beantragen, das Arbeitsverhältnis durch ein Urteil aufzuheben. Das setzt aber voraus, dass die Fortsetzung der Arbeit für den Arbeitnehmer unzumutbar geworden ist. Dabei wird gleichzeitig der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine angebrachte Abfindung zu zahlen. Bei der Höhe einer Abfindung gibt es aber Obergrenzen, welche zu beachten sind. Im § 10 KSchG stehen die Obergrenzen, die auch vom Alter des Arbeitnehmers abhängig sind. Weitere Informationen zum Thema Arbeitsrecht gerne auch unter www.scharf-und-wolter.de.



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Die Anwaltskanzlei Scharf und Wolter in Hamburg besteht aus fünf Fachanwälte im Arbeits-, Familien- und Strafrecht und ein weiterer Anwalt, die jeweils zum Zwecke der Spezialisierung nur ein bis maximal drei Rechtsgebiete bearbeiten und sich regelmäßig auf Fachanwaltsniveau fortbilden.

Die Kanzlei hat zwei Standorten in Hamburg. Die Büros in Eppendorf und Barmbek sind ab 9.00 Uhr ohne Pausen für die Mandanten erreichbar - in Barmbek sogar bis 20.00 Uhr und samstags bis 13.00 Uhr! In beiden Kanzleien finden die Mandanten auch verständlich geschriebene Broschüren zu vielen Rechtsfragen in mehreren Sprachen.



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Bereitgestellt von Benutzer: scharfundwolter
Datum: 15.01.2014 - 09:43 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Herr Wolter
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040209327790

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.1.2014

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