PresseKat - 360-Grad-Beurteilung

360-Grad-Beurteilung

ID: 1003911

Bei einer 360-Grad-Beurteilung wird der Mitarbeiter nicht nur von einer Person (zumeist dem Vorgesetzten) beurteilt. Einige Personen aus seinem Arbeitsumfeld - dazu gehören Kollegen aus der eigenen oder aus anderen Abteilungen, externe Personen (z. B. Kunden, Lieferanten) und der Vorgesetzte – beurteilen unabhängig voneinander den Mitarbeiter.

(firmenpresse) - Meist muss der Mitarbeiter selbst auch noch eine Selbsteinschätzung abgeben, sodass es für ihn nach der Befragung möglich ist, sein Selbstbild mit der Wirklichkeit zu vergleichen. Er kann dadurch feststellen, wie er auf andere Menschen wirkt und was er eventuell verändern sollte.

Bei der 360-Grad-Beurteilung ist zu beachten, dass diese Aussagen nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen müssen. Auch diese Beurteiler können bei ihrer Beurteilung durch äußere Einwirkungen beeinflusst sein oder auch diesen können Beurteilungsfehler unterlaufen. Diese Art der Beurteilung sollte vor allem dafür eingesetzt werden, um dem Mitarbeiter die Möglichkeit zu geben, sein Bild in seiner Umgebung bewusster wahrzunehmen und daran vielleicht auch etwas zu ändern. Auf keinen Fall sollte man diese Ergebnisse für die Festsetzung von Löhnen und Gehältern verwenden. Geeignet ist die 360-Grad-Beurteilung im Prinzip für alle Mitarbeiterschichten. Da das Verfahren jedoch einen recht hohen Aufwand beinhaltet, sollte man sich damit auf Fach- und Führungskräfte beschränken.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Anwaltskanzlei Redig & Redig mit Sitz in Mannheim und Mörlenbach ist eine alteingessene Anwaltskanzlei mit familärer Tradition. Zu den Rechtsgebieten der Anwälte Reinhold Redig und Marcus Redig gehören neben dem Zivilecht, Arbeitsrecht und Familienrecht auch das Erbrecht, Internetrecht, Verkehrsrecht und das Strafrecht.

Desweiteren gehört auch die Rechtsberatung zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu den Dienstleistungen der Anwaltskanzlei.



PresseKontakt / Agentur:

Kanzlei Redig & Redig
Lärchenweg 3
69509 Mörlenbach
06209 / 7158-0
moerlenbach(at)kanzlei-redig.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Schlappe für Musikkonzerne bei illegalen Tauschbörsen Abfindung bei Kündigung  scharf-und-wolter
Bereitgestellt von Benutzer: kanzleiredig
Datum: 12.01.2014 - 18:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1003911
Anzahl Zeichen: 1427

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Reinold Redig
Stadt:

Mörlenbach


Telefon: 06209 / 7158-0

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.1.2014

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"360-Grad-Beurteilung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwalskanzlei Redig & Redig (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwalskanzlei Redig & Redig