(ots) - NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans muss
statistische Daten über die Selbstanzeigen von Steuerhinterziehern
offenlegen. Dazu verpflichtete die 1. Kammer des Düsseldorfer
Verwaltungsgerichts das nordrhein-westfälische Finanzministerium auf
Antrag der in Bielefeld erscheinenden "Neuen Westfälischen". Die
Behörde hatte der Zeitung zuvor solche Informationen unter Verweis
auf das Steuergeheimnis verweigert.
In der mündlichen Verhandlung machte der Gerichtspräsident Andreas
Heusch jetzt deutlich, dass eine Auskunftsverweigerung im Hinblick
auf den besonderen grundrechtlichen Schutz der Presse- und
Rundfunkfreiheit nicht gerechtfertigt ist. Das Steuergeheimnis werde
durch die Auskünfte nicht tangiert.
Ein Redakteur der Zeitung hatte das Finanzministerium um Auskunft
über die Anzahl der in Ostwestfalen-Lippe erstatteten Selbstanzeigen
mit Bezug zur Schweiz gebeten. Das Land verweigerte diese zunächst.
Die Verhältnisse in den einzelnen Regionen seien sehr
unterschiedlich, Vergleiche daher "nicht sachgerecht". Außerdem
würden die Auskünfte schwebende Verfahren behindern und das
Steuergeheimnis verletzen.
Das sah das Verwaltungsgericht anders. Nach zweistündiger
Verhandlung und einem eindeutigen Hinweis des Kammervorsitzenden zum
Grundrecht der Pressefreiheit, beugte sich die Landesregierung und
erklärte sich bereit, den Auskunftsanspruch zu erfüllen. "Es lohnt
sich, bei journalistischen Recherchen gegenüber Behörden hartnäckig
zu bleiben", sagte der Bielefelder Rechtsanwalt Ralf Petring. Er
hatte in dem Verfahren die Interessen der "Neuen Westfälischen"
vertreten.
Pressekontakt:
Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten(at)neue-westfaelische.de