Bundesratspräsident begrüßt Urteil zum Lissabon-Vertrag
(pressrelations) - >Bundesratspräsident Peter Müller begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag. Das Gericht habe die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips unterstrichen. Das Urteil schütze den politischen Handlungsspielraum der nationalen sowie der regionalen Ebene und stärke die Rolle der nationalen Parlamente. Müller spricht sich für eine rasche Umsetzung des Urteils im September 2009 aus.
Ausdrücklich begrüßt der Bundesratspräsident Tenor und Begründung des Urteils. Der Bundesrat habe dem Vertrag von Lissabon am 23. Mai 2008 zugestimmt. Am 19. September 2008 habe der Bundesrat seine Überzeugung bekräftigt, dass der Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Dies habe das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt.
Die Richter hätten bekräftigt, dass die Europäische Union auch nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon kein Bundesstaat sein wird. Die Mitgliedstaaten blieben die Herren der Verträge und bestimmten, in welchem Ausmaß der Europäischen Union Kompetenzen übertragen werden. Für diese Kompetenzübertragung gelte das Subsidiaritätsprinzip und das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung. Wesentlicher Pfeiler der demokratischen Legitimation blieben die nationalen Parlamente, in Deutschland Bundestag und Bundesrat.
In diesem Zusammenhang begrüßt Bundesratspräsident Müller die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts, dass jeder zusätzliche Integrationsschritt, der noch nicht zweifelsfrei in den europäischen Verträgen angelegt ist, einer erneuten parlamentarischen Zustimmung in Form eines Gesetzes bedarf.
Besonders erfreut zeigt sich der Bundesratspräsident darüber, dass das Bundesverfassungsgericht die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips und des Demokratieprinzips, die Notwendigkeit der Verankerung der Europapolitik vor Ort in den Regionen und bei den Bürgerinnen und Bürgern unterstrichen hat. Die Wichtigkeit dieser Aspekte sei auch beim Symposium anlässlich des 60. Geburtstages des Bundesrates am 24./25. Juni 2009 in Völklingen und Saarbrücken herausgearbeitet worden. "Der Vertrag von Lissabon ist ein großer Schritt zu einem handlungsfähigen Europa, das seine gewaltigen Herausforderungen effektiv und entschlossen wahrnimmt. Dieses Europa ist aber kein Europa, in dem Regierungsvertreter und Apparate in Brüssel nach ihrem Gutdünken agieren können, sondern ein Europa, das der ständigen Rückbindung an die gewählten Mandatsträger in den Parlamenten bedarf. Diese wissen um die Bedürfnisse in ihren Regionen und sorgen dafür, dass das Wort von einem Europa der Bürgerinnen und Bürger immer stärker Realität wird."
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