SPD setzt Vorschlag zum Feuerwehrfuehrerschein durch - CDU/CSU akzeptiert Vorgaben zur Verkehrssicherheit
(pressrelations) - >Zum Entwurf eines Fuenften Gesetzes zur Aenderung des Strassenverkehrsgesetzes erklaeren der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer und die zustaendige Berichterstatterin Heidi Wright:
Nach zaeher Diskussion um eine praktikable und kostenguenstige Regelung zum Fuehren von Einsatzfahrzeugen der freiwilligen Feuerwehren und der technischen Hilfsdienste ist es heute im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages gelungen, einen Gesetzentwurf zu verabschieden.
Der Gordische Knoten ist durchgeschlagen. Es wird eine Sonderregelung fuer Fahrzeuge bis 4,75 Tonnen geben, bei der eine verbandsinterne Schulung und Pruefung zum Fuehren von Einsatzfahrzeugen berechtigt. Damit ist eine einfache und praktikable Loesung gefunden, die die Einsatzfaehigkeit gewaehrleistet, aber auch verantwortliche Vorgaben im Bereich Verkehrssicherheit erfuellt. Die konkrete Ausgestaltung wird den Laendern uebertragen.
Der grosse Wurf ist die neue Fahrberechtigung, die zum Fahren von Einsatzfahrzeugen bis 7,5 Tonnen berechtigt.
Die Bundesregierung wird ermaechtigt, im Rahmen der Fahrerlaubnisverordnung eine Sonderregelung zu erlassen.
Vorgesehen ist eine Vereinfachung der Ausbildung und Pruefung. Ausserdem wird es die Moeglichkeit geben, dass die Fahrberechtigung fuer Einsatzfahrzeuge nach zwei Jahren pruefungsfrei in eine allgemeine Fahrerlaubnis umzutauschen ist. In Gespraechen zwischen Bundesverkehrsministerium und den Verbaenden wurde ein Kostenrahmen von rund 600 Euro vereinbart.
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