(ots) - Am 11. Dezember 2013 erfolgte vor dem 1. Kartellsenat
des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Verhandlung im Rechtsstreit der
Bauer Vertriebs KG (VKG) gegen den Bundesverband Presse-Grosso (BVPG)
über wesentliche Grundlagen des deutschen Pressevertriebs.
Der vorsitzende Richter Dr. Kühnen trug eingangs die vorläufige
Einschätzung des Gerichts zum Verfahren vor. Der Kartellsenat hat
erkennen lassen, dass er auf der Basis des früheren Wettbewerbsrechts
dem Urteil des Landgerichts Köln zuneigt. Für das seit der 8.
GWB-Novelle geltende neue Wettbewerbsrecht ist der Senat ausdrücklich
noch nicht festgelegt.
In der Verhandlung wurden die Standpunkte der Parteien erörtert.
Die Anwälte des Bundesverbandes Presse-Grosso bekräftigten die
Auffassung, dass die Freistellung des bewährten
Pressevertriebssystems über den Pressegroßhandel mit deutschen und
europäischen Rechtsvorschriften konform ist. Alle politischen Kräfte
hätten mit dem neuen § 30 Abs. 2a des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen einen Rechtsrahmen geschaffen, der
wesentliche Grundlagen des Systems freistellt, um Pressevielfalt und
Ubiquität zu sichern.
Der vorsitzende Richter setzte einen Verkündungstermin auf den 29.
Januar 2014 an. Es gilt als wahrscheinlich, dass der Kartellsenat
dann ein Urteil verkündet.
Das Landgericht Köln hatte im Frühjahr 2012 einer Klage der VKG
stattgegeben, wonach der Grosso-Verband Branchenvereinbarungen
insbesondere über Konditionen nicht mehr treffen darf. Der
Grosso-Verband hatte gegen dieses erstinstanzliche Urteil Berufung
beim OLG Düsseldorf eingelegt. Der Bundesgesetzgeber stellte mit der
8. GWB-Novelle Branchenvereinbarungen im Pressevertrieb vom Grundsatz
des Kartellverbots frei.
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