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DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK organisiert gemeinsames Vorgehen von PROKON Genussrechtsinhabern

ID: 994848

(firmenpresse) - DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):
Stellungnahme
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK organisiert
gemeinsames Vorgehen von PROKON Genussrechtsinhabern

11.12.2013 / 15:41

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SdK organisiert gemeinsames Vorgehen von PROKON Genussrechtsinhabern

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK) organisiert ein
gemeinsames Vorgehen der Inhaber von Genussrechten der PROKON Regenerative
Energien GmbH. Ziel des gemeinsamen Vorgehens ist es, die Gesellschaft zu
mehr Transparenz bezüglich der wirtschaftlichen Verhältnisse der PROKON
Gruppe zu bewegen und auch in Zukunft eine Gleichbehandlung aller
Genussrechtsinhaber sicherzustellen.

PROKONs stille Reserven sind aus Sicht der SdK zweifelhaft

In den letzten Wochen ist die PROKON Gruppe erneut in die Schlagzeilen
führender deutscher Medien geraten. Hintergrund sind der noch immer nicht
vorliegende testierte Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012 und
die im PROKON Rundbrief Nr. 53 ausgewiesenen Geschäftszahlen zum 31. August
2013. Aus Sicht der SdK ist aufgrund der zuletzt ausgewiesenen
Geschäftszahlen zu befürchten, dass die Genussrechtsinhaber aktuell einen
Teil ihres Investments verloren haben. Die Argumentation von PROKON, die
Gesellschaft verfügeüber stille Reserven in Höhe eines dreistelligen Mio.
Euro Betrages, und somit seien die Genussrechte nicht von einer Reduzierung
der Rückzahlungsansprüche bedroht, ist aus Sicht der SdK zweifelhaft. Zu
diesem Ergebnis kam die SdK bereits im März 2013 anhand einer fiktiven
Berechnung eines möglichen Entwicklungsszenarios. Zu einerähnlichen
Einschätzung scheint der Abschlussprüfer der PROKON Regenerativen Energien
GmbH gekommen zu sein. Dieser weigerte sich nach Angaben PROKONs, hinter




den Berechnungen PROKONs in Bezug auf die stillen Reserven zu stehen, und
bestand darauf, einen zweiten Wirtschaftsprüfer hinzuzuziehen. Der zweite
Prüfer kam jedoch auch nicht auf das von PROKON gewünschte Ergebnis.

Planungsszenario der PROKON aus Sicht der SdK nicht nachvollziehbar

PROKON selbst hat nun auf die Kritik in derÖffentlichkeit reagiert, und
eine Zukunftsprognose veröffentlicht, aus der hervorgehen soll, dass das
Genussrechtskapital bei PROKON langfristig gesichert sei. Dieser Prognose
liegen natürlich, wie jeder Prognose, mehrere hypothetische Annahmen zu
Grunde. Unter anderem geht die Gesellschaft davon aus, dass bis zum Jahr
2015 die Summe der Genussrechte bis auf ca. 1,9 Mrd. Euro ansteigt. Dafür
müssten in den kommenden beiden Jahren jedoch rund 600 Mio. Euro an neuen
Genussrechtsgeldern eingeworben werden. Mit den eingeworbenen Mitteln
sollen dann die bereits begonnenen Projekte anscheinend zu Ende gebaut
werden. Alleine die in Deutschland fertiggestellten Projekte im Windbereich
liefern dann im Jahr 2016 laut PROKONs Planzahlen einen Ergebnisbeitrag von
ca. 53 Mio. Euro. Zum Vergleich: Die aktuell schon bestehenden Windprojekte
in Deutschland sollen in 2016 einen Ergebnisbeitrag von gerade einmal 17
Mio. Euro liefern. Aus Sicht der SdK ist diese Annahme bezüglich des
Ergebnisbeitrages der neuen Projekte nicht nachvollziehbar. Ferner wirft
sich bei der Planung von PROKON die Frage auf, was denn geschieht, sollten
die benötigten Gelder nicht wie geplantüber Genussrechte eingeworben
werden können. Aufgrund der derzeitigen Medienkritik und der Intransparenz
der Geschäftszahlen erscheint es aus Sicht der SdK eher zweifelhaft zu
sein, ob PROKON in den kommenden Jahren das Platzierungsziel bei den
Genussrechten erreichen kann.

Abwärtsspirale droht

Auch die permanente (berechtigte) negative Medienpräsenz dürfte aus Sicht
der SdK zu einer erhöhten Kündigungsquote unter den Genussrechtsinhabern
der PROKON führen. So deuten die diversen Aktivitäten von
Rechtsanwaltskanzleien in den Medien jedenfalls aus Sicht der SdK darauf
hin, dass es zumindest vermehrt Nachfrage nach rechtlicher Beratung unter
den PROKON Anlegern gibt. Dies dürfte in den kommenden Monaten nach Ansicht
Sicht der SdK auch in einer steigenden Kündigungsquote sichtbar werden. Aus
Sicht der SdK könnte eine steigende Anzahl an Kündigungen jedoch dazu
führen, dass die PROKON Gruppe in eine wirtschaftliche Abwärtsspirale
gerät. Dadurch würden eventuell diejenigen, die ihre Genussrechte nicht
kündigen bzw. nicht kündigen können, benachteiligt werden, sofern die
PROKON dann deren Genussrechte zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr
bedienen könnte. Dies könnte aus Sicht der SdK dann der Fall sein, wenn die
stillen Reserven tatsächlich nicht vorhanden wären oder die ausgewiesenen
Bilanzansätze eventuell sogar zu hoch wären.

Transparenz und Gleichbehandlung gefordert

Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. fordert daher alle
Genussrechtsinhaber auf, sich dem gemeinsamen Vorgehen der SdK
anzuschließen. Unter www.sdk.org/prokon.php können sich betroffene
Genussrechtsinhaber für einen kostenlosen Newsletter registrieren. Im
weiteren Verlauf strebt die SdK an, im Dialog mit der Gesellschaft eine
größere Transparenz für alle Anleger herzustellen und einen unabhängigen
Wirtschaftsprüfer, welcher von Seiten der Gläubiger bestimmt wird, mit der
Bewertung der Vermögensgegenstände der PROKON Gruppe zu beauftragen. Ferner
sollte aus Sicht der SdK sichergestellt werden, dass auch im Falle einer
hohen Kündigungsquote unter den Genussrechtsinhabern die PROKON Gruppe
keine weiteren vorrangigen Fremdmittel (Bankdarlehen etc.) aufnimmt, so
dass die Besicherungssituation der Genussrechtsinhaber nicht verschlechtert
werden würde.

München, den 11. Dezember 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.





Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info(at)sdk.org

Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-17
E-Mail: bauer(at)sdk.org


Ende der Finanznachricht

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Datum: 11.12.2013 - 15:41 Uhr
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